Urteil vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (5. Senat) - 5 K 6/10 (Urteil)
...ines –, eine schädigende Auswirkung durch Militäraktivitäten auf den Pipelinebetrieb werde als nicht signifikant erachtet, da die Pipelines in Seekarten verzeichnet seien und mit der zuständigen Milit...