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ZO-Zahnärzte § 42 (Law)
Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie soll die Namen der Sitzungsteilnehmer, die Anträge und wesentlichen Erklärungen der Beteiligten, das Ergebnis der Beweiserhebung und die Besc...
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BRAO (XXXX) §§ 37 bis 42 (weggefallen) (Law)
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MitbestGWO 2 2002 § 93 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (Law)
(1) Für die Abstimmung sind die §§ 16 bis 23 anzuwenden. (2) Der Unternehmenswahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis schriftlich 1. ...
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SGB 9 § 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates (Law)
...71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.
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MitbestGWO 3 2002 § 93 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (Law)
(1) Für die Abstimmung sind die §§ 16 bis 23 anzuwenden. (2) Der Hauptwahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis schriftlich 1. ...
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MitbestGWO 1 2002 § 93 Berechnung von Fristen (Law)
Für die Berechnung der in dieser Verordnung bestimmten Fristen sind die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung sind die Wochentage ...
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AufenthV § 42 Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes (Law)
Ein Ausländer, der auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/ 55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutz...
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AbgG § 42 Umwandlung oder Auflösung der Todesfallversicherung (Law)
(1) Ein Mitglied oder ehemaliges Mitglied des Bundestages, das sich nach § 20 des Diätengesetzes 1968 für die Fortsetzung der Versicherung auf Bundeskosten entschieden hat, kann die Todesfallversicher...
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BBiG 2005 § 42 Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung (Law)
(1) Beschlüsse über die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, der Prüfung insgesamt sowie über das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung werden durch den Prüfungsausschuss gefass...
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BeamtStG § 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sic...
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ArbnErfG § 42 Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen (Law)
Für Erfindungen der an einer Hochschule Beschäftigten gelten folgende besonderen Bestimmungen: 1. Der Erfinder ist berechtigt, d...
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EnWG 2005 § 42 Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen, Verordnungsermächtigung (Law)
...79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet wurden, 2. Strom, der aus der EEG-Umlage finanziert wird, unter Beachtung der Vorsch...
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FeV 2010 § 42 Fahreignungsseminar (Law)
...75 Minuten und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen. (7) Sitzung 1 der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme dient der Verhaltensanalyse, der Entwicklung eines funktionalen Bedin...
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BranntwMonG § 42 Zulassung der Zusammenlegung und der Übertragung (Law)
(1) Landwirtschaftliche Brennereien (§ 25 Abs. 2 und 3) können auf Antrag mit Beginn des folgenden Betriebsjahres vom Bundesminister der Finanzen oder der von ihm bestimmten Stelle zu einer Gemeinscha...
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BLV 2009 § 42 Laufbahnwechsel (Law)
(1) Der Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Laufbahngruppe ist aus dienstlichen Gründen zulässig, wenn die Beamtin oder der Beamte die Befähigung für die andere Laufbahn besitzt. ...
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GasNZV 2010 § 42 Rucksackprinzip (Law)
Bei einem Wechsel des Lieferanten kann der neue Lieferant vom bisherigen Lieferanten die Übertragung der für die Versorgung des Kunden erforderlichen, vom bisherigen Lieferanten gebuchten Ein- und Aus...
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GKG 2004 § 42 Wiederkehrende Leistungen (Law)
(1) Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, einer Dienstpflicht oder einer Tätigkeit, die anstelle einer gesetzlichen Dienstpflicht g...
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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 42 Verfahren bei der Stimmabgabe (Law)
(1) Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der Wähler 1. die Stimmzettel unbeobachtet persönlich kennzeichnet und so faltet ...
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IntFamRVG § 42 Einreichung von Anträgen bei dem Amtsgericht (Law)
(1) Ein Antrag, der in einem anderen Vertragsstaat zu erledigen ist, kann auch bei dem Amtsgericht als Justizverwaltungsbehörde eingereicht werden, in dessen Bezirk die antragstellende Person ihren ge...
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LAP-gDBNDV § 42 Prüfungsakten, Einsichtnahme (Law)
(1) Jeweils eine Ausfertigung der Zeugnisse über die Zwischenprüfung, die Hauptstudien, die berufspraktischen Studienzeiten, der Niederschriften über die Zwischenprüfung und die Laufbahnprüfung sowie ...