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BesVNG 1 § 10 (Law)
Abschnitt 1 § 3 dieses Artikels gilt entsprechend.
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BesVNG 1 § 15 (Law)
Bleiben die sich nach den §§ 11 bis 14 dieses Abschnitts ergebenden Versorgungsbezüge hinter den bisherigen Versorgungsbezügen zurück, wird den Versorgungsempfängern ein Ausgleichsbetrag in Höhe diese...
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BesVNG 1 § 17 (Law)
Bei Versorgungsempfängern, deren Versorgungsbezügen ein Grundgehalt der Besoldungsordnungen A oder B und ein Ortszuschlag nach den Landesbesoldungsgesetzen zugrunde liegen, treten an die Stelle der bi...
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HGBEG Art 1 (Law)
(1) Das Handelsgesetzbuch tritt gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft. (2) Der sechste Abschnitt des ersten Buches des Handelsgesetzbuchs tritt mit Ausnahme des § 65 am 1. Ja...
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KlimaBergV Anlage 1 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1983, 690)
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LuftVZO Muster 1 (Law)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Eintragungsscheines, Fundstelle: BGBl. I 2008, 1266)
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SGB 1 Inhaltsübersicht (Law)
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SGB 1 § 20 (Law)
(weggefallen)
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SchKiSpVDBest 1 § 2 (Law)
(1) Die Abgabepreise für warme Hauptmahlzeiten der Schüler- und Kinderspeisung sind wie folgt zu ermitteln: a) Die Kosten für di...
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SchKiSpVDBest 1 § 3 (Law)
(1) Sofern die Schülerspeisung noch nicht in voller Höhe des Bedarfs bereitgestellt werden kann, entscheidet der Direktor der jeweiligen Bildungseinrichtung über die Teilnahme der Schüler. (...
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SchKiSpVDBest 1 § 10 (Law)
(1) Bei den Räten der Bezirke und Kreise üben Aktive für die Schüler- und Kinderspeisung eine beratende und unterstützende Tätigkeit aus. Sie werden vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates für H...
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SchKiSpVDBest 1 Schlußformel (Law)
Der Minister für Handel und Versorgung
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URaG Anlage 1 (Law)
...1990 (Bundesanzeiger Nr. 64a vom 31. März 1990). 7. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 62 Abs. 2 Strah...
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SportSeeSchV Anlage 1 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 1944 - 1945 BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY ...
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SprengV 1 § 10 (Law)
(1) Der Antragsteller hat in dem Antrag auf Zulassung anzugeben 1. die Bezeichnung des sonstigen explosionsgefährlichen Stoffes ...
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SprengV 1 § 15 (Law)
(1) Wer explosionsgefährliche Stoffe herstellt, einführt oder verbringt und selbst aufbewahren oder anderen überlassen will, hat auf dem Versandstück oder, sofern die explosionsgefährlich...
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SprengV 1 § 18 (Law)
(1) Wer pyrotechnische Gegenstände auf dem Markt bereitstellt, darf diese anderen Personen nur überlassen, wenn diese pyrotechnischen Gegenstände und ihre Verpackungen mit den folgenden A...
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SprengV 1 § 20 (Law)
(1) Der Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der einzelnen Kategorien ist Personen nur dann gestattet, wenn sie das folgende Lebensalter haben: ...
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SprengV 1 § 28 (Law)
(1) Explosionsgefährliche Stoffe dürfen nicht vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie ganz oder teilweise stammen aus 1. ...
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SprengV 1 § 33 (Law)
(1) Grundlehrgänge dürfen nur anerkannt werden, wenn 1. in einem theoretischen Teil ausreichende Kenntnisse v...