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GebrMG § 5 (Law)
(1) Hat der Anmelder mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für dieselbe Erfindung bereits früher ein Patent nachgesucht, so kann er mit der Gebrauchsmusteranmeldung die Erklärung abgeben, daß...
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GeflPestSchV § 5 Schutzkleidung (Law)
Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, vor Beginn der Tätigkeit zur Vermeidung der Ein- oder Verschleppung der Gef...
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GGVSEB § 5 Ausnahmen (Law)
...5 Satz 2 gilt entsprechend. Unabhängig davon dürfen sie Ausnahmen von den §§ 35 bis 35b und von Anlage 2 dieser Verordnung zulassen. (8) Die für den Bereich ...
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HeimMitwirkungsV § 5 Wahlverfahren (Law)
(1) Der Heimbeirat wird in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. (2) Zur Wahl des Heimbeirates können die Wahlberechtigten Wahlvorschläge machen. Sie können auch nach § 3 wählba...
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KonsVerFRAV § 5 Grenzgebiet (Law)
(1) Zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens gehören alle Städte und Gemeinden beiderseits der Grenze, deren Gebiet ganz oder teilweise höchstens 20 Kilometer von der...
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MarketGestAusbV § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt...
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MarketKfmAusbV § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenpla...
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MaskAusbV § 5 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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MedInfoFAngAusbV § 5 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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MikrotAusbV § 5 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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JFAngAusbV § 5 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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InfElekAusbV § 5 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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InsO § 5 Verfahrensgrundsätze (Law)
(1) Das Insolvenzgericht hat von Amts wegen alle Umstände zu ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind. Es kann zu diesem Zweck insbesondere Zeugen und Sachverständige vernehmen. ...
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IRG § 5 Gegenseitigkeit (Law)
Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn auf Grund der vom ersuchenden Staat gegebenen Zusicherungen erwartet werden kann, daß dieser einem vergleichbaren deutschen Ersuchen entsprechen würde. ...
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LASaarEG § 5 Währungsstichtag (Law)
Soweit in Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes auf den Währungsstichtag oder den 21. Juni 1948 Bezug genommen ist, tritt für im Saarland belegenes Vermögen und für i...
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LebensMAusbV § 5 Ausbildungsberufsbild (Law)
...5. Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik, 6. Umsetzen von lebensmittel- und gewe...
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LeichtflBAusbV § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage für die berufliche Grundbildung und für die berufliche Fachbildung enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung...
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SegelmAusbV § 5 Gesellenprüfung (Law)
(1) Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinander fallenden Teilen 1 und 2. Durch die Gesellenprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben ha...
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ServicefahrerAusbV § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt...
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SG § 5 Gnadenrecht (Law)
(1) Dem Bundespräsidenten steht hinsichtlich des Verlustes der Soldatenrechte und der Rechte aus einem früheren Soldatenverhältnis das Gnadenrecht zu. Er kann die Ausübung anderen Stellen übertragen. ...