-
SGB 10 § 16 Ausgeschlossene Personen (Law)
...körperschaft Beteiligte ist, und nicht für Beschäftigte bei Betriebskrankenkassen, 6. wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der Ange...
-
SGB 10 § 19 Amtssprache (Law)
...Kommunikationshilfen zu kommunizieren; Kosten für Kommunikationshilfen sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen. § 5 der Kommunikationshilfenverordnun...
-
SGB 10 § 20 Untersuchungsgrundsatz (Law)
...ksichtigen. (3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag ...
-
SGB 10 § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte (Law)
...kteneinsicht in eine elektronische Akte zu gestatten ist, kann die Behörde Akteneinsicht gewähren, indem sie Unterlagen ganz oder teilweise ausdruckt, elektronische Dokumente auf einem Bildschirm wied...
-
SGB 10 § 27 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Law)
...kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden. (3) Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht...
-
SGB 10 § 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Law)
...kt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird. (2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er ...
-
SGB 10 § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
...kung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden. (3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Be...
-
SGB 10 § 46 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
...kt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder...
-
SGB 10 § 49 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren (Law)
§ 45 Abs. 1 bis 4, §§ 47 und 48 gelten nicht, wenn ein begünstigender Verwaltungsakt, der von einem Dritten angefochten worden ist, während des Vorverfahrens oder während des sozial- oder verwaltungsg...
-
SGB 10 § 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen (Law)
...kann insbesondere dann abgesehen werden, wenn der Begünstigte die Umstände, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Unwirksamkeit des Verwaltungsaktes geführt haben, nicht zu vertreten hat und den zu...
-
SGB 10 § 56 Schriftform (Law)
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist schriftlich zu schließen, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist.
-
SGB 10 § 59 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen (Law)
...kündigen. Die Behörde kann den Vertrag auch kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen. (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform, soweit nicht durch Rec...
-
SGB 10 § 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften (Law)
Soweit sich aus den §§ 53 bis 60 nichts Abweichendes ergibt, gelten die übrigen Vorschriften dieses Gesetzbuches. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend. ...
-
SGB 10 § 62 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (Law)
...kte gelten, wenn der Sozialrechtsweg gegeben ist, das Sozialgerichtsgesetz, wenn der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorsc...
-
SGB 10 § 67c Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung (Law)
...keit der verantwortlichen Stelle liegenden gesetzlichen Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist und es für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind. Ist keine Erhebung voraus...
-
SGB 10 § 67d Übermittlungsgrundsätze (Law)
...keit der Übermittlung trägt die übermittelnde Stelle. Erfolgt die Übermittlung auf Ersuchen des Dritten, an den die Daten übermittelt werden, trägt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit der Ang...
-
SGB 10 § 78b Datenvermeidung und Datensparsamkeit (Law)
...keine oder so wenig Sozialdaten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies m...
-
SGB 10 § 87 Beschleunigung der Zusammenarbeit (Law)
...kt, in dem die Auszahlung frühestens möglich ist, an den Berechtigten auszuzahlen, soweit ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt ist, in welcher Höhe der Anspruch dem anderen Leistungsträger zusteh...
-
SGB 10 § 96 Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen (Law)
...können. Der Umfang der Untersuchungsmaßnahme richtet sich nach der Aufgabe, die der Leistungsträger, der die Untersuchung veranlasst hat, zu erfüllen hat. Die Untersuchungsbefunde sollen bei der Fests...
-
SGB 10 § 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte (Law)
(1) Kann ein Leistungsträger, ein Verband von Leistungsträgern oder eine Arbeitsgemeinschaft von einem Dritten Aufgaben wahrnehmen lassen, muss sichergestellt sein, dass der Dritte die Gewähr für eine...