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GasNZV 2010 § 13 Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität (Law)
(1) Fernleitungsnetzbetreiber haben feste Ein- und Ausspeisekapazitäten über die Kapazitätsbuchungsplattform in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu versteigern. Der Zuschlag be...
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GasNZV 2010 § 14 (weggefallen) (Law)
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GasNZV 2010 § 24 Standardlastprofile (Law)
(1) Verteilnetzbetreiber wenden für die Allokation der Ausspeisemengen von Letztverbrauchern bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden pro Stunde und bis zu einer ma...
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GasNZV 2010 § 28 Beschaffung externer Regelenergie (Law)
(1) Externe Regelenergie wird vom Marktgebietsverantwortlichen für die in seinem Marktgebiet gelegenen Netzbetreiber beschafft. Die Marktgebietsverantwortlichen vereinheitlichen die zur Beschaffung ex...
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GasNZV 2010 § 35 Erweiterter Bilanzausgleich (Law)
(1) Marktgebietsverantwortliche innerhalb eines Marktgebiets haben für die Ein- und Ausspeisung von Biogas einen erweiterten Bilanzausgleich anzubieten. (2) Marktgebietsverantwortliche biete...
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GasNZV 2010 § 40 Veröffentlichungspflichten (Law)
(1) Netzbetreiber sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig, beginnend mit dem 1. Oktober 2011, folgende aktualisierte Angaben in einem gängigen Datenformat zu veröffentliche...
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GrwV 2010 § 3 Gefährdete Grundwasserkörper (Law)
(1) Grundwasserkörper, bei denen das Risiko besteht, dass sie die Bewirtschaftungsziele nach § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht erreichen, werden von der zuständigen Behörde als gefährdet eingestu...
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GrwV 2010 § 4 Einstufung des mengenmäßigen Grundwasserzustands (Law)
(1) Die zuständige Behörde stuft den mengenmäßigen Grundwasserzustand als gut oder schlecht ein. (2) Der mengenmäßige Grundwasserzustand ist gut, wenn ...
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GrwV 2010 § 6 Ermittlung des chemischen Grundwasserzustands (Law)
(1) Die zuständige Behörde ermittelt und beurteilt den chemischen Grundwasserzustand auf der Grundlage von Grundwasseruntersuchungen und eines geeigneten konzeptionellen Modells für den G...
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GrwV 2010 § 8a Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne (Law)
(1) In die aktualisierten Bewirtschaftungspläne nach § 84 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sind zusätzlich zu den Informationen nach § 83 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes folgende...
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GrwV 2010 § 12 Darstellung des Grundwasserzustands und der Trends (Law)
(1) Die Einstufung des mengenmäßigen Grundwasserzustands nach § 4 und des chemischen Grundwasserzustands nach § 7 sowie die nach den §§ 10 und 11 ermittelten Trends sind durch die zuständige Behörde i...
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FeV 2010 § 2 Eingeschränkte Zulassung (Law)
(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. D...
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FeV 2010 § 10 Mindestalter (Law)
(1) Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle: ...
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FeV 2010 § 12 Sehvermögen (Law)
(1) Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen. (2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L ode...
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FeV 2010 § 25 Ausfertigung des Führerscheins (Law)
(1) Der Führerschein wird nach Muster 1 der Anlage 8 ausgefertigt. Er darf nur ausgestellt werden, wenn der Antragsteller 1. sei...
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FeV 2010 § 26 Dienstfahrerlaubnis (Law)
(1) Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei (§ 73 Absatz 4) erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse). Bei E...
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FeV 2010 § 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis (Law)
(1) Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden: ...
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FeV 2010 § 32 Ausnahmen von der Probezeit (Law)
Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L ...
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FeV 2010 § 35 Aufbauseminare (Law)
(1) Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum vo...
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FeV 2010 § 37 Teilnahmebescheinigung (Law)
(1) Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 35 oder § 36 ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung muss ...