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SGB 6 § 28 Ergänzende Leistungen (Law)
...as Übergangsgeld ergänzt durch die Leistungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 und Abs. 2 sowie nach den §§ 53 und 54 des Neunten Buches. (2) Für ambulante Leistungen zur Prävention und Nachsorg...
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SGB 6 § 54 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Rentenrechtliche Zeiten sind 1. Beitragszeiten, a) ...
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SGB 6 § 57 Berücksichtigungszeiten (Law)
Die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr ist bei einem Elternteil eine Berücksichtigungszeit, soweit die Voraussetzungen für die Anrechnung einer Kindererziehun...
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SGB 6 § 65 Anpassung der Renten (Law)
...asst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird.
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SGB 6 § 73 Vergleichsbewertung (Law)
Bei der Vergleichsbewertung werden für jeden Kalendermonat Entgeltpunkte in der Höhe zugrunde gelegt, die sich ergibt, wenn die Summe der Entgeltpunkte aus der Grundbewertung ohne Entgelt...
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SGB 6 § 77 Zugangsfaktor (Law)
...ass an die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres die Vollendung des 63. Lebensjahres und an die Stelle der Vollendung des 62. Lebensjahres die Vollendung des 60. Lebensjahres tritt.
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SGB 6 § 81 Persönliche Entgeltpunkte (Law)
(1) Zur Summe aller Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung gehören auch Entgeltpunkte aus dem Leistungszuschlag. (2) Grundlage für die Ermittlung des Monatsbetrags einer Rent...
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SGB 6 § 88a Höchstbetrag bei Witwenrenten und Witwerrenten (Law)
Der Monatsbetrag einer Witwenrente oder Witwerrente darf den Monatsbetrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder die Vollrente wegen Alters des Verstorbenen nicht überschreiten. Anderenfalls ist...
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SGB 6 § 96a Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst (Law)
...6 300 Euro, 3. bei einer Rente für Bergleute das 0,89fache der jährlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit den Entgeltpunkten (§ 66 Absatz 1 ...
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SGB 6 § 97 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes (Law)
...as Einkommen, das monatlich das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts übersteigt. Das nicht anrechenbare Einkommen erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes Kind des Berechtigten, ...
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SGB 6 § 100 Änderung und Ende (Law)
...6a. (2) (weggefallen) (3) Fallen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente weg, endet die Rentenzahlung mit dem Beginn des Kalendermona...
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SGB 6 § 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen (Law)
...ass auf den Zeitpunkt nach § 226 Abs. 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit abzustellen ist. § 30 des Versorgungsausgleichsges...
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SGB 6 § 103 Absichtliche Minderung der Erwerbsfähigkeit (Law)
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder große Witwenrente oder große Witwerrente besteht nicht für Personen, die die für die Rentenleistu...
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SGB 6 § 110 Grundsatz (Law)
...as anderes bestimmen. (3) Die Vorschriften dieses Abschnitts sind nur anzuwenden, soweit nicht nach über- oder zwischenstaatlichem Recht etwas anderes bestimmt ist.
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SGB 6 § 115 Beginn (Law)
...as Verfahren beginnt mit dem Antrag, wenn nicht etwas anderes bestimmt ist. Eines Antrags bedarf es nicht, wenn eine Rente wegen der Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse in niedrig...
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SGB 6 § 116 Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe (Law)
...as Übergangsgeld den Betrag der Rente, kann der übersteigende Betrag nicht zurückgefordert werden.
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SGB 6 § 120e Rentensplitting unter Lebenspartnern (Law)
...ass die von ihnen in der Lebenspartnerschaft erworbenen Ansprüche auf eine anpassungsfähige Rente zwischen ihnen aufgeteilt werden (Rentensplitting unter Lebenspartnern). Die Durchführung des Rentensp...
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SGB 6 § 120h Abzuschmelzende Anrechte (Law)
...6).
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SGB 6 § 124 Berechnung von Durchschnittswerten und Rententeilen (Law)
(1) Durchschnittswerte werden aus der Summe der Einzelwerte und der für ihre Ermittlung zugrunde gelegten Summe der jeweiligen Zeiteinheiten ermittelt, soweit nicht eine andere Summe von Zeiteinheiten...
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SGB 6 § 132 Versicherungsträger (Law)
Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.