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UmwG 1995 § 240 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
(1) Der Umwandlungsbeschluß bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der bei der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung abgegebenen Stimmen oder des bei der Be...
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UmwG 1995 § 246 Anmeldung des Formwechsels (Law)
(1) Die Anmeldung nach § 198 ist durch das Vertretungsorgan der formwechselnden Gesellschaft vorzunehmen. (2) Zugleich mit der neuen Rechtsform oder mit dem Rechtsträger neuer Rechtsform sin...
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UmwG 1995 § 249 Gläubigerschutz (Law)
Auf den Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in eine Aktiengesellschaft ist auch § 224 entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 252 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
(1) Der Umwandlungsbeschluß der Gesellschafterversammlung oder der Hauptversammlung bedarf, wenn die Satzung der Genossenschaft eine Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen vorsieht...
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UmwG 1995 § 255 Wirkungen des Formwechsels (Law)
(1) Jeder Anteilsinhaber, der die Rechtsstellung eines Mitglieds erlangt, ist bei der Genossenschaft nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses beteiligt. Eine Verpflichtung zur Übernahme weiterer Geschä...
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UmwG 1995 § 256 Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder (Law)
(1) Jedem Mitglied ist als Geschäftsguthaben der Wert der Geschäftsanteile oder der Aktien gutzuschreiben, mit denen es an der formwechselnden Gesellschaft beteiligt war. (2) Übersteigt das ...
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UmwG 1995 § 266 Wirkungen des Formwechsels (Law)
(1) Durch den Formwechsel werden die bisherigen Geschäftsanteile zu Anteilen an der Gesellschaft neuer Rechtsform und zu Teilrechten. § 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß die ...
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UmwG 1995 § 268 Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien (Law)
(1) In der Mitteilung nach § 267 sind Aktionäre aufzufordern, die ihnen zustehenden Aktien abzuholen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die Gesellschaft berechtigt ist, Aktien, die nicht binnen sechs ...
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UmwG 1995 § 269 Hauptversammlungsbeschlüsse, genehmigtes Kapital (Law)
Solange beim Formwechsel in eine Aktiengesellschaft oder in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien die abgeholten oder nach § 268 Abs. 3 veräußerten Aktien nicht insgesamt mindestens sechs Zehntel des ...
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UmwG 1995 § 283 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung (Law)
(1) Auf die Vorbereitung der Mitgliederversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 229 und 230 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 231 Satz 1 und § 260 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. § 192 Abs....
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UmwG 1995 § 285 Inhalt des Umwandlungsbeschlusses (Law)
(1) Auf den Umwandlungsbeschluß ist auch § 253 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (2) Sollen bei der Genossenschaft nicht alle Mitglieder mit der gleichen Zahl von Geschäftsan...
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UmwG 1995 § 303 Kapitalschutz, Zustimmungserfordernisse (Law)
(1) Außer den für die neue Rechtsform maßgebenden Gründungsvorschriften ist auch § 220 entsprechend anzuwenden. (2) Ein Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien bedarf der Zustim...
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UmwG 1995 § 313 Unrichtige Darstellung (Law)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines Vertretungsorgans, als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder Partner, als Mitgli...
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UmwG 1995 § 317 Umwandlung alter juristischer Personen (Law)
Eine juristische Person im Sinne des Artikels 163 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann nach den für wirtschaftliche Vereine geltenden Vorschriften dieses Gesetzes umgewandelt werd...
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UmwG 1995 § 320 Aufhebung des Umwandlungsgesetzes 1969 (Law)
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UmwG 1995 § 2 Arten der Verschmelzung (Law)
Rechtsträger können unter Auflösung ohne Abwicklung verschmolzen werden 1. im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens ...
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UmwG 1995 § 15 Verbesserung des Umtauschverhältnisses (Law)
(1) Ist das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen oder ist die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger kein ausreichender Gegenwert für den Anteil oder die Mitgliedschaft bei ei...
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UmwG 1995 § 17 Anlagen der Anmeldung (Law)
(1) Der Anmeldung sind in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift oder, soweit sie nicht notariell zu beurkunden sind, in Urschrift oder Abschrift der Verschmelzungsvertrag, die Niederschr...
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UmwG 1995 § 26 Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs (Law)
(1) Die Ansprüche nach § 25 Abs. 1 und 2 können nur durch einen besonderen Vertreter geltend gemacht werden. Das Gericht des Sitzes eines übertragenden Rechtsträgers hat einen solchen Vertreter auf An...
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UmwG 1995 § 29 Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag (Law)
(1) Bei der Verschmelzung eines Rechtsträgers im Wege der Aufnahme durch einen Rechtsträger anderer Rechtsform oder bei der Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft auf eine nicht börsen...