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UmwG 1995 § 9 Prüfung der Verschmelzung (Law)
...§ 8 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 13 Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag (Law)
(1) Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Anteilsinhaber der beteiligten Rechtsträger ihm durch Beschluß (Verschmelzungsbeschluß) zustimmen. Der Beschluß kann nur in einer Versammlung d...
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UmwG 1995 § 18 Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers (Law)
...§ 2 Abs. 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes fortgeführt werden. § 1 Abs. 3 und § 11 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes sind entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 19 Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung (Law)
...§ 10 des Handelsgesetzbuchs ihrem ganzen Inhalt nach bekanntzumachen.
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UmwG 1995 § 31 Annahme des Angebots (Law)
...§ 29 kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht w...
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UmwG 1995 § 36 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...§ 16 Abs. 1 und des § 27 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des übernehmenden Rechtsträgers tritt der neue Rechtsträger, an die Stelle der Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes d...
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UmwG 1995 § 41 Verschmelzungsbericht (Law)
Ein Verschmelzungsbericht ist für eine an der Verschmelzung beteiligte Personenhandelsgesellschaft nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter dieser Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind...
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UmwG 1995 § 43 Beschluß der Gesellschafterversammlung (Law)
(1) Der Verschmelzungsbeschluß der Gesellschafterversammlung bedarf der Zustimmung aller anwesenden Gesellschafter; ihm müssen auch die nicht erschienenen Gesellschafter zustimmen. (2) Der G...
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UmwG 1995 § 45a Möglichkeit der Verschmelzung (Law)
...§ 1 Abs. 1 und 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes). § 1 Abs. 3 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes bleibt unberührt.
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UmwG 1995 § 45c Verschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner (Law)
...§ 6 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. Von der Geschäftsführung ausgeschlossene Partner sind entsprechend § 42 zu unterrichten.
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UmwG 1995 § 50 Beschluß der Gesellschafterversammlung (Law)
(1) Der Verschmelzungsbeschluß der Gesellschafterversammlung bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Der Gesellschaftsvertrag kann eine größere Mehrheit und weitere...
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UmwG 1995 § 56 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...§§ 51 bis 53, 54 Absatz 1 bis 3 sowie des § 55 entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 60 Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer (Law)
...§§ 9 bis 12 zu prüfen.
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UmwG 1995 § 62 Konzernverschmelzungen (Law)
...§ 13 Abs. 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, sind in dem Geschäftsraum der übernehmenden Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre die in § 63 Abs. 1 bezeichneten Unterlag...
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UmwG 1995 § 66 Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals (Law)
Erhöht die übernehmende Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung ihr Grundkapital, so darf die Verschmelzung erst eingetragen werden, nachdem die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals im ...
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UmwG 1995 § 69 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung (Law)
...§ 182 Abs. 4, § 184 Abs. 1 Satz 2, §§ 185, 186, 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 und 3 Nr. 1 des Aktiengesetzes nicht anzuwenden; eine Prüfung der Sacheinlage nach § 183 Abs. 3 des Aktiengesetzes findet nur s...
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UmwG 1995 § 77 (weggefallen) (Law)
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UmwG 1995 § 81 Gutachten des Prüfungsverbandes (Law)
...§ 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1988 (BGBl. I S. 1093) vor, so kann die Prüfung der Verschmelzung (§§ 9 bis 12) für die dort bezeichneten Rechtsträger auch von dem zuständigen Prüfungsverband dur...
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UmwG 1995 § 96 Anzuwendende Vorschriften (Law)
Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 104 Bekanntmachung der Verschmelzung (Law)
...§§ 16 und 17 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und Abs. 3 sind nicht anzuwenden, soweit sie sich auf die Anmeldung und Eintragung dieses übertragenden Vereins beziehen. (2) Die Schlußbil...