-
BEGDV 1 § 15 Verteilung von anzurechnenden Leistungen (Law)
...10 BEG soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Hinterbliebenen mindestens die Hälfte des ihm gesetzlich zustehenden Mindestbetrages der Rente verbleibt.
-
AuslSchuldAbkAG § 104 (Law)
...1) Für Berliner Altbanken gilt § 103 Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 entsprechend. Zur Durchführung des Artikels 14 Abs. 2 des Abkommens ist ein zusätzlicher Passivposten in die Altbankenrechnung einzustellen...
-
BNotO § 104 (Law)
...1a) Das Amt eines Beisitzers endet, sobald das Amt des Notars erlischt oder nachträglich ein Umstand eintritt, der nach § 103 Abs. 2 der Ernennung entgegensteht, und der Beisitzer jeweils zustimmt. De...
-
GVG § 104 (Law)
...102 Satz 1, 2 sind entsprechend anzuwenden. (2) Eine Beschwerde kann nicht an eine andere Kammer verwiesen werden, wenn bei der Kammer, die mit der Beschwerde befaßt wird, die Hauptsache anh...
-
HwO § 104 (Law)
(1) Mitglieder der Vollversammlung haben aus dem Amt auszuscheiden, wenn sie durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsmäßig zu führen oder wenn Tatsachen eintreten, die ihre Wäh...
-
FGO § 104 (Law)
...1) Das Urteil wird, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in der Regel in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet, in besonderen Fällen in einem sofort an...
-
UrhG § 104 Rechtsweg (Law)
...streitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, (Urheberrechtsstreitsachen) ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Für Urheber...
-
PatAnwO § 104 Zuständigkeit (Law)
Für das berufsgerichtliche Verfahren ist im ersten Rechtszug das Landgericht zuständig.
-
BEG § 104 (Law)
...1) Ein versorgungsberechtigter Hinterbliebener eines verfolgten Beamten oder Versorgungsempfängers, der als Folge einer gegen den Verfolgten gerichteten Maßnahme (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 und 2) keine oder n...
-
BVFG § 104 (Law)
Das Bundesministerium des Innern kann allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes durch das Bundesverwaltungsamt erlassen.
-
FlurbG § 104 (Law)
Die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfahrenskosten) trägt das Land.
-
GBO § 104 (Law)
...1) Der Vorschlag ist den Beteiligten mit dem Hinweis zuzustellen, daß sie gegen ihn binnen einer Frist von einem Monat von der Zustellung ab bei dem Grundbuchamt Widerspruch erheben können. In besonde...
-
HGB § 104 (Law)
Auf Personen, welche die Vermittlung von Warengeschäften im Kleinverkehre besorgen, finden die Vorschriften über Schlußnoten und Tagebücher keine Anwendung. Auf Personen, welche die Vermittlung von Ve...
-
LuftFzgG § 104 (Law)
...103, vor, sofern der Vorrang des Rechts nach Artikel IV des Genfer Abkommens vom 19. Juni 1948 (Bundesgesetzbl. 1959 II S. 129) anzuerkennen ist. Bestehen mehrere solcher Rechte an demselben Luftfahrz...
-
WiPrO § 104 Beschwerde (Law)
Für die Verhandlung und Entscheidung über Beschwerden ist der Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht zuständig.
-
VwGO § 104 (Law)
...1) Der Vorsitzende hat die Streitsache mit den Beteiligten tatsächlich und rechtlich zu erörtern. (2) Der Vorsitzende hat jedem Mitglied des Gerichts auf Verlangen zu gestatten, Fragen zu st...
-
AktG § 104 Bestellung durch das Gericht (Law)
...1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Arbeitnehmer oder der wahlberechtigten leitenden Angestellten im Sinne des Mitbestimmungsgesetzes antragsberechtigt. Gegen die Entscheidung ist die Besc...
-
BBergG § 104 Vollstreckbarer Titel (Law)
...1) Die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Vollstreckung von Urteilen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet statt 1. ...
-
LuftVZO § 104 Versicherung für Güterschäden (Law)
...1 muss spätestens bei der Übernahme des Gutes vorliegen. (3) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beläuft sich für den Luftfrachtführer, der ein Luftfahrzeug betreibt oder führt, auf 19 Re...
-
MarkenG § 104 Änderung der Markensatzung (Law)
...1) Der Inhaber der Kollektivmarke hat dem Patentamt jede Änderung der Markensatzung mitzuteilen. (2) Im Falle einer Änderung der Markensatzung sind die §§ 102 und 103 entsprechend anzuwenden...