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BImSchV 12 2000 § 18 Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Law)
...19 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen. (3) Die Auslegung des Antrags und der Unterlagen nach § 23b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschut...
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BImSchV 12 2000 Anhang VII (weggefallen) (Law)
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BImSchV 12 2000 § 4 Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen (Law)
Der Betreiber hat zur Erfüllung der sich aus § 3 Absatz 1 ergebenden Pflicht insbesondere 1. Maßnahmen zu tre...
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BImSchV 12 2000 Anhang III Sicherheitsmanagementsystem (Law)
...ldungs- und Schulungsbedarfs sowie Durchführung der erforderlichen Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen. Einbeziehung der Beschäftigten des Betriebsbereichs sowie des im Betriebsbereich beschäftigten P...
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BImSchV 12 2000 § 11 Weitergehende Information der Öffentlichkeit (Law)
(1) Über die Anforderungen des § 8a Absatz 1 hinaus hat der Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse der Öffentlichkeit die Angaben nach Anhang V Teil 2 ständig zugänglich zu machen, auch au...
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BImSchV 12 2000 § 13 Mitteilungspflicht gegenüber dem Betreiber (Law)
Vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs und nach einer Aktualisierung des Sicherheitsberichts auf Grund der in § 9 Absatz 5 vorgeschriebenen Überprüfungen hat die zuständige Behörde dem Betreiber di...
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BImSchV 12 2000 Anhang I Mengenschwellen (Law)
...1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1) in ihrer jeweils geltenden Fassung maßgeblich. ...
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BImSchV 12 2000 Anhang V Information der Öffentlichkeit (Law)
Teil 1: Informationen zu Betriebsbereichen der unteren und der oberen Klasse 1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige A...
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BImSchV 12 2000 Anhang II Mindestangaben im Sicherheitsbericht (Law)
...ld des Betriebsbereichs 1. Beschreibung des Betriebsbereichs und seines Umfelds einschließlich der geographischen Lage...
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BImSchV 12 2000 Anhang IV Informationen in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen (Law)
...ldung mitzuteilen sind, sowie Vorkehrungen zur Übermittlung von detaillierteren Informationen, sobald diese verfügbar sind. 6. Vorkehrungen ...