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BodSchätzG 2008 § 16 Aufgaben anderer Behörden (Law)
Zur Durchführung der Bodenschätzung sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, die erforderlichen Grundlagen bereitzustellen.
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BodSchätzG 2008 § 17 Schätzungsbeirat (Law)
...sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt werden.
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BodSchätzG 2008 § 19 Nutzung der Ergebnisse der Bodenschätzung durch andere Behörden (Law)
Die Ergebnisse und Daten der Bodenschätzung können anderen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben übermittelt und von ihnen genutzt werden. Die Weitergabe an andere Nutzer erfolgt nach landesrechtliche...