-
EmsLotsV 2003 § 9 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen auf Antrag für Seeschiffe (Law)
...5) Die Befreiung kann auf Antrag um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn der Schiffsführer in den vorangegangenen 12 Monaten mit dem Schiff nach Absatz 1 die Fahrtstrecke mindestens zwölfmal oder...
-
EmsLotsV 2003 Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 2 und § 10 Abs. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2008, Nr. 64, 1512 Bescheinigung zum ...
-
EmsLotsV 2003 § 14 Anordnung zur Annahme von Seelotsen zur Abwehr einer Gefahr/Widerruf von Befreiungen (Law)
(1) Die Schifffahrtspolizeibehörde kann über die Vorschriften der §§ 6 und 13 hinaus aus schifffahrtspolizeilichen Gründen die Annahme eines oder mehrerer Lotsen oder eine Landradarberatung durch Lots...