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ÄApprO 2002 § 43 Abweichende Regelungen für die Prüfungen (Law)
...Ausbildung nach § 3 Absatz 1 spätestens in der zweiten Hälfte des Monats August 2013 aufgenommen haben, gilt die Approbationsordnung für Ärzte in der vor dem 1. Januar 2014 geltenden Fassung mit Ausna...
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ÄApprO 2002 § 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 (BGBl. I S. 1593), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), außer Kraft. ...
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ÄApprO 2002 § 1 Ziele und Gliederung der ärztlichen Ausbildung (Law)
...auer von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität). Das letzte Jahr des Studiums umfasst, vorbehaltlich § 3 Absatz 3 Satz 2, eine zusammenhängende praktische Aus...
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ÄApprO 2002 § 4 Durchführung des Praktischen Jahres in außeruniversitären Einrichtungen (Law)
...anstaltungen teil. Die Krankenhäuser benennen einen Beauftragten für das Praktische Jahr, der die Ausbildung mit der Universität abstimmt sowie die Evaluation nach § 3 Absatz 7 nach den Vorgaben der U...
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ÄApprO 2002 § 10 Meldung und Zulassung zur Prüfung (Law)
...ahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen einschließlich der Leistungsnachweise nach § 27 Absatz 1 bis 4 und der Nachweis über die Ableistung der Famulatur (§ 7), ...
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ÄApprO 2002 § 16 Prüfungstermine (Law)
...ahmen der nach Absatz 1 Satz 1 für die schriftlichen Prüfungen festgesetzten Prüfungstermine durchgeführt. Für Nach- und Wiederholungen mündlich-praktischer Prüfungen können Prüfungstermine auch außer...
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ÄApprO 2002 § 20 Wiederholung von Prüfungen (Law)
...aden. Ist der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu wiederholen, hat der Prüfling gegebenenfalls zusätzliche Ausbildungsnachweise nach § 21 Abs. 1 beizufügen. (3) Eine Teilnahme an eine...
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ÄApprO 2002 § 21 Nichtbestehen der Prüfung (Law)
...Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nicht bestanden, entscheidet die nach Landesrecht zuständige Stelle unverzüglich, ob und wie lange der Prüfling erneut an einer Ausbildung nach § 3 teilzunehmen hat. D...
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ÄApprO 2002 § 23 Schriftliche Aufsichtsarbeit (Law)
...Anzahl der in der Aufsichtsarbeit zu bearbeitenden Fragen und ihre Verteilung auf die einzelnen Stoffgebiete ergeben sich aus der Anlage 9 zu dieser Verordnung. Die Fragen müssen auf den in der Anlage...
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ÄApprO 2002 § 28 Schriftliche Prüfung (Law)
...an drei aufeinander folgenden Tagen statt. Sie dauert an allen drei Tagen jeweils fünf Stunden. (3) Die Anzahl der in der Aufsichtsarbeit im Antwort-Wahl-Verfahren zu bearbeitenden Fragen be...
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ÄApprO 2002 § 30 Mündlich-praktische Prüfung (Law)
...auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfling seine praktische Ausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 erfahren hat. ...
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ÄApprO 2002 § 32 Zeugnis (Law)
...as Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung erteilt.
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ÄApprO 2002 § 40 Approbationsurkunde (Law)
...Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 14 zu dieser Verordnung ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen. ...
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ÄApprO 2002 § 3 Praktisches Jahr (Law)
...ahlfach Allgemeinmedizin wird die Ausbildung nach Absatz 1 während des gesamten Ausbildungsabschnitts in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis absolviert. (3) Auf die Ausbildung nach Absat...
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ÄApprO 2002 § 6 Krankenpflegedienst (Law)
...ankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhau...
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ÄApprO 2002 § 9 Zuständige Stelle (Law)
...andes abgelegt, bei der die Prüfung nicht bestanden worden ist. Ausnahmen können zugelassen werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle des Landes, bei der nunmehr die Zulassung beantragt wi...
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ÄApprO 2002 § 17 Ladung zu den Prüfungsterminen (Law)
...adung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
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ÄApprO 2002 § 18 Rücktritt von der Prüfung (Law)
...ach Landesrecht zuständige Stelle kann im Falle einer Krankheit die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch durch einen von ihr benannten Arzt verlangen. (2) Wird die Genehmigung für den...
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ÄApprO 2002 § 39 Antrag auf Approbation (Law)
...Antrag auf die Approbation als Arzt ist an die zuständige Stelle des Landes zu richten, in dem der Antragsteller den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat. Dem Antrag sind beizufügen:...
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ÄApprO 2002 Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) (Law)
...anden. (Zahlenwert) Herr/Frau .......... hat das Medizinstudium an der ......