Beschluss vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I B 49/10 (Urteil)
...738, 1739). Die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs dürfte allein unter dem Gesichtspunkt einer "Verstetigung der Steuereinnahmen" --als Ausprägung des allgemeinen Fiskalzwecks jeder Steu...