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SGB 7 § 132 Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger (Law)
Die Unfallversicherungsträger sind für sich und ihre eigenen Unternehmen zuständig.
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SGB 7 § 138 Unterrichtung der Versicherten (Law)
...die in ihren Unternehmen tätigen Versicherten darüber zu unterrichten, welcher Unfallversicherungsträger für das Unternehmen zuständig ist und an welchem Ort sich seine für Entschädigungen zuständige ...
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SGB 7 § 165 Nachweise (Law)
...dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, der Arbeitsentgelte und der geleisteten Arbeitsstunden der Versicherten zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag gewährleistet ist. Die Aufzeichnungen sind mind...
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SGB 7 § 172a Rücklage (Law)
...der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres gebildet; Stichtag für die Bemessung ist der 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. (3) Bis die Rücklage die i...
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SGB 7 § 183a Rechenschaft über die Verwendung der Mittel (Law)
...d gebotener Ausführlichkeit jährlich über die Verwendung ihrer Mittel im Vorjahr Rechenschaft abzulegen und dort zugleich ihre Verwaltungsausgaben gesondert auch als Anteil des Hebesatzes oder des Bei...
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SGB 7 § 202 Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten (Law)
...den begründeten Verdacht, daß bei Versicherten eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle in der für die...
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SGB 7 § 205 (weggefallen) (Law)
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SGB 7 § 212 Grundsatz (Law)
Die Vorschriften des Ersten bis Neunten Kapitels gelten für Versicherungsfälle, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eintreten, soweit in den folgenden Vorschriften nicht etwas anderes bestimmt ...
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SGB 7 § 213 Versicherungsschutz (Law)
...der des Zivilschutzes in der Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn in das Ausland delegiert werden, wenn sie im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder die Tätigkeit...
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SGB 7 § 221a (weggefallen) (Law)
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SGB 7 § 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Law)
...doch für die Dauer von drei Monaten ab dem Tag der Vereinigung. Für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, die Schwerbehindertenvertretungen sowie die Gleichstellungsbeauftragten gelten die Sätze...
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SGB 7 § 225 (weggefallen) (Law)
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SGB 7 § 14 Grundsatz (Law)
...d Fortschreibung der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie gemäß den Bestimmungen des Fünften Abschnitts des Arbeitsschutzgesetzes und der nationalen Präventionsstrategie nach §§ 20d bis 20f de...
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SGB 7 § 23 Aus- und Fortbildung (Law)
...die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesun...
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SGB 7 § 32 Häusliche Krankenpflege (Law)
...den kann und das Ziel der Heilbehandlung nicht gefährdet wird. (2) Die häusliche Krankenpflege umfaßt die im Einzelfall aufgrund ärztlicher Verordnung erforderliche Grund- und Behandlungspfl...
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SGB 7 § 41 Wohnungshilfe (Law)
...d erbracht, wenn infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend die behindertengerechte Anpassung vorhandenen oder die Bereitstellung behindertengerechten Wohnraums erforderl...
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SGB 7 § 49 Übergangsgeld (Law)
...d wird erbracht, wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.
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SGB 7 § 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs (Law)
...Drittel des Jahresarbeitsverdienstes. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit wird Teilrente geleistet; sie wird in der Höhe des Vomhundertsatzes der Vollrente festgesetzt, der dem Grad der Minderung...
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SGB 7 § 72 Beginn von Renten (Law)
...den vom Todestag an gezahlt. Hinterbliebenenrenten, die auf Antrag geleistet werden, werden vom Beginn des Monats an gezahlt, der der Antragstellung folgt. (3) Die Satzung kann bestimmen, da...
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SGB 7 § 82 Regelberechnung (Law)
...det jemand, der als Soldat auf Zeit, als Wehr- oder Zivildienstleistender oder als Entwicklungshelfer, beim besonderen Einsatz des Zivilschutzes oder bei einem Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienst...