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BEGDV 1 § 22c Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung (Law)
...cklich ausgeschlossen worden ist. (5) Soweit vor der Verkündung der Änderungsverordnung Ansprüche von Berechtigten durch unanfechtbaren Bescheid oder durch rechtskräftige gerichtliche Entsch...
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BEGDV 1 § 11 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
...chaftliche Stellung bestimmt sich nach dem Durchschnittseinkommen des Verfolgten in den letzten drei Jahren vor seinem Tode oder, wenn dies für ihn günstiger ist, nach seinem Durchschnittseinkommen in...
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BEGDV 1 § 24 Zeitlicher Anwendungsbereich (Law)
...9 bis 12, § 13 Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7, Abs. 4, §§ 14 bis 16 Abs. 1, § 18 Nr. 1, 5, §§ 20, 21, 22 Abs. 1, 3, 4 und § 23 mit Wirkung vom 1. Oktober 1953; ...
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BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)
...che Mark monatlich, ab 1. März 1979 ein höherer Betrag als 550 Deutsche Mark monatlich, ...
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BEGDV 1 § 12 Hundertsatz des Unfallruhegehalts und der Versorgungsbezüge (Law)
(1) Das Unfallruhegehalt im Sinne dieser Verordnung beträgt 66 2/3 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 10). (2) Der Rente der Witwe und des Witwers sind 60 vom Hundert, der Ren...
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BEGDV 1 § 14 Mindestrente (Law)
...che Mindestbetrag der Rente nach § 19 BEG darf nicht unterschritten werden, soweit sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz und dieser Verordnung nichts anderes ergibt.
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BEGDV 1 § 18a Wiederaufleben der Rente (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 22 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)
...9. Juni 1956), ist dies bei der Bemessung der Kapitalentschädigung zu berücksichtigen. (3) Sind zu einem vor dem 1. November 1953 liegenden Zeitpunkt Erlöschensgründe (§ 18) eingetreten, so ...
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BEGDV 1 § 7 Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre (Law)
...che Mark monatlich, ab 1. März 1979 von mehr als 550 Deutsche Mark monatlich, ...
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BEGDV 1 § 2 Tod im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse (Law)
...cheides folgenden Monats wirksam. Hat der Hinterbliebene den Erlaß des Bescheides schuldhaft verhindert oder verzögert, so kann die Rückzahlung der überzahlten Rente angeordnet werden.
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BEGDV 1 § 13a Zusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen (Law)
(Entfällt)