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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 414/11 (Urteil)
...ieser Schließung unmittelbar betroffenen Mitarbeiter vorrangig berücksichtigt. Bei Mitarbeitern, die im Zusammenhang mit der Schließung ausgeschieden sind, gilt bei Neubewerbungen die übliche Altersgr...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 311/11 (Urteil)
...itglied eine Heimatbasis anzugeben. Aus diesen Vorschriften ergibt sich aber nicht die Verpflichtung, die Heimatbasis arbeitsvertraglich so festzuschreiben, dass eine Änderung nur im Wege einer Änderu...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 412/11 (Urteil)
...ieser Schließung unmittelbar betroffenen Mitarbeiter vorrangig berücksichtigt. Bei Mitarbeitern, die im Zusammenhang mit der Schließung ausgeschieden sind, gilt bei Neubewerbungen die übliche Altersgr...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 393/16 (Urteil)
...ichkeit, befristet für maximal zwei Jahre, zuzüglich der Zeit bis zum nächsten Flugplanwechsel, an ihrem bisherigen Stationierungsort zu verbleiben. Der Einsatz wird vom jeweiligen virtuellen Stationi...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 805/15 (Urteil)
...ichkeit, befristet für maximal zwei Jahre, zuzüglich der Zeit bis zum nächsten Flugplanwechsel, an ihrem bisherigen Stationierungsort zu verbleiben. Der Einsatz wird vom jeweiligen virtuellen Stationi...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 330/16 (Urteil)
...icht eine einseitige Leistungsbestimmung nicht der Billigkeit, wird die Bestimmung grundsätzlich durch Urteil getroffen (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB). Dem Gläubiger ist damit ein - nicht fristgebundenes, ...
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Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 330/16 (A) (Urteil)
...icht eine einseitige Leistungsbestimmung nicht der Billigkeit, wird die Bestimmung grundsätzlich durch Urteil getroffen (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB). Dem Gläubiger ist damit ein - nicht fristgebundenes, ...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 11/16 (Urteil)
...ionierungsorten. Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich...