-
Urteil vom Bundessozialgericht (1. Senat) - B 1 KR 23/16 R (Urteil)
...rivater Krankenversicherer zurückstehen. Vielmehr bilden ihre Rechte der Rechnungsprüfung auf der Grundlage der Daten nach § 301 SGB V den Maßstab für die Rechte privater Krankenversicherer. ...
-
Urteil vom Bundessozialgericht (1. Senat) - B 1 KR 22/16 R (Urteil)
...rivater Krankenversicherer zurückstehen. Vielmehr bilden ihre Rechte der Rechnungsprüfung auf der Grundlage der Daten nach § 301 SGB V den Maßstab für die Rechte privater Krankenversicherer. ...
-
Urteil vom Bundessozialgericht (1. Senat) - B 1 KR 28/16 R (Urteil)
...rivater Krankenversicherer zurückstehen. Vielmehr bilden ihre Rechte der Rechnungsprüfung auf der Grundlage der Daten nach § 301 SGB V den Maßstab für die Rechte privater Krankenversicherer. ...
-
Beschluss vom Bundessozialgericht (10. Senat) - B 10 ÜG 3/14 B (Urteil)
...rzögerungsrüge in jedem Falle in dem Verfahren rein formell vorgetragen werden, für welches Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer beantragt wird, oder reichen - für Verfahren, die schon vor I...
-
Urteil vom Bundessozialgericht (1. Senat) - B 1 KR 16/16 R (Urteil)
...rivater Krankenversicherer zurückstehen. Vielmehr bilden ihre Rechte der Rechnungsprüfung auf der Grundlage der Daten nach § 301 SGB V den Maßstab für die Rechte privater Krankenversicherer. ...
-
Urteil vom Bundessozialgericht (1. Senat) - B 1 KR 19/16 R (Urteil)
...rivater Krankenversicherer zurückstehen. Vielmehr bilden ihre Rechte der Rechnungsprüfung auf der Grundlage der Daten nach § 301 SGB V den Maßstab für die Rechte privater Krankenversicherer. ...
-
Urteil vom Bundessozialgericht (1. Senat) - B 1 KR 18/16 R (Urteil)
...rivater Krankenversicherer zurückstehen. Vielmehr bilden ihre Rechte der Rechnungsprüfung auf der Grundlage der Daten nach § 301 SGB V den Maßstab für die Rechte privater Krankenversicherer. ...