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BinSchUO2008Anh IX § 4.02 Dämpfungseinrichtungen (Law)
1. Das Sensorsystem soll kritisch bedämpft sein. Die Dämpfungszeitkonstante (63 % des Endwertes) darf 0,4 s nicht überschreiten. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 4.03 Anschluss von Zusatzgeräten (Law)
1. Wenn der Wendeanzeiger eine Möglichkeit zum Anschluss von Tochteranzeigen oder ähnlichem besitzt, muss das Wendegeschwi...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.01 Anwendungsbereich (Law)
Diese Vorschriften legen die Mindestanforderungen an Geräte zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Wendeanzeiger) in der Binnenschifffahrt fest sowie die Bedingungen, unter denen die Erfüllung der Mind...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.08 Änderungen an typgenehmigten Anlagen (Law)
1. Änderungen an zugelassenen Anlagen führen zum Erlöschen der Typgenehmigung. Soweit Änderungen beabsichtigt sind, sind diese der Prüfstelle...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.05 Einbau des Sensors (Law)
Auf dem Sensorteil des Wendeanzeigers ist die Einbaurichtung bezogen auf die Kiellinie anzugeben. Einbauhinweise zur Erzielung einer möglichst geringen Empfindlichkeit gegen andere typische Schiffsbew...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.04 Genauigkeit der angezeigten Wendegeschwindigkeit (Law)
Der angezeigte Wert darf nicht mehr als 2 % des Bereichsendwertes oder nicht mehr als 10 % vom wahren Wert abweichen. Der jeweils größere Wert ist zulässig (siehe Anhang zu diesem Teil II).
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BinSchUO2008Anh IX § 3.09 Tochtergeräte (Law)
Tochtergeräte müssen alle Anforderungen erfüllen, die an Wendeanzeiger gestellt werden.
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BinSchUO2008Anh IX § 4.01 Bedienung (Law)
1. Alle Bedienorgane müssen so angebracht sein, dass während ihrer Betätigung keine korrespondierende Anzeige abgedeckt wird und die Radarnav...
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BinSchUO2008Anh IX § 1 Allgemeines (Law)
1. Der Aufstellungsort des Magnetkompasses für Binnenschiffe muss im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten so gewählt werden, dass eine Beeinträ...
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StrlSchV 2001 Anlage IX (zu § 68) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 1827 ...
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EinigVtr Anlage I Kap IX Anlage I Kapitel IX (Law)
...IX - Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Rechts der Soldaten)
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BBesG Anlage IX (zu den Anlagen I und III) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2587 – 2590) Zulagen – in der Reihenfolge der Gesetzesstellen – ...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.03 Typprüfung (Law)
1. Die Einhaltung der Mindestanforderungen für Wendeanzeiger nach Kapitel 2 bis 4 wird bei einer Typprüfung nachgewiesen. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.06 Kennzeichnung der Geräte, Typgenehmigungsnummer (Law)
1. Die einzelnen Geräte der Anlage sind auf dauerhafte Art und Weise mit a) ...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.02 Abgestrahlte Funkstörungen und elektromagnetische Verträglichkeit (Law)
1. Allgemeine Anforderungen Wendeanzeiger müssen den Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit v...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.02 Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Law)
1. Die Anzeige der Wendegeschwindigkeit muss auf einer linear geteilten Skala mit dem Nullpunkt in der Mitte erfolgen. Die Wendegeschwindigke...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.07 Unempfindlichkeit gegen andere typische Schiffsbewegungen (Law)
1. Rollbewegungen mit Neigungswinkeln bis zu 10° bei Winkelgeschwindigkeiten bis zu 4°/s dürfen keine über die Toleranzgrenzen hinausgehenden...
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BinSchUO2008Anh IX § 5.01 Sicherheit, Belastungsfähigkeit und elektromagnetische Verträglichkeit (Law)
Die Prüfung der Stromversorgung, der Sicherheit, der gegenseitigen Beeinflussung von Bordgeräten, des Kompassschutzabstandes, der klimatischen Belastbarkeit, der mechanischen Belastbarkeit, der Umwelt...
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BinSchUO2008Anh IX § 5.03 Prüfverfahren (Law)
1. Der Wendeanzeiger wird unter Nennbedingungen und unter Extrembedingungen geprüft. Dabei werden die Betriebsspannung und die Umgebungstempe...
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BinSchUO2008Anh IX § 4 Einbau der Radarantenne (Law)
1. Die Radarantenne soll so nahe wie möglich über der Mittellängsachse des Schiffes eingebaut werden. Im Strahlungsbereich der Antenne soll s...