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GCP-V § 1 Zweck der Verordnung (Law)
...veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, bezweckt diese Verordnung darüber hinaus den Schutz der Gesundheit nicht betroffen...
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GCP-V § 5 Kennzeichnung von Prüfpräparaten (Law)
...Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung von nicht verwendeten Prüfpräparaten oder sonstige besondere Vorsichtsmaßnahmen, um Gefahren für die Gesundheit nicht betroffener Personen und die Umwelt zu verm...
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GCP-V § 6 Entblindung in Notfallsituationen und Rücknahme (Law)
...verblindeten Prüfpräparaten muss der Sponsor ein Verfahren zur unverzüglichen Entblindung etablieren, das eine sofortige Identifizierung und, sofern erforderlich, eine unverzügliche Rücknahme der Prüf...
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GCP-V § 13 Dokumentations- und Mitteilungspflichten des Sponsors (Law)
...von höchstens acht weiteren Tagen die weiteren relevanten Informationen zu übermitteln. Personenbezogene Daten sind vor ihrer Übermittlung unter Verwendung des Identifizierungscodes der betroffenen Pe...
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GCP-V § 15 Inspektionen (Law)
...Verfahren der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tier...
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BBesG § 72 (weggefallen) (Law)
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ArbGG § 72 Grundsatz (Law)
...Verfügung entschieden wird, ist die Revision nicht zulässig. (5) Für das Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Ziv...
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GBO § 72 (Law)
Über die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Grundbuchamt seinen Sitz hat.
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FlurbG § 72 (Law)
...von Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und Reallasten an den alten Grundstücken sowie die Gläubiger von Rückständen öffentlicher Lasten oder als öffentliche Last auf den alten Grundstücken ruhe...
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HRG § 72 Anpassungsfristen (Law)
...von drei Jahren nach dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts den Vorschriften des Artikels 1 Nr. 1 und 3 des Gesetzes über die Verlängerung von befristeten Dienst- und Arbeitsverhältnissen mit wissen...
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GmbHG § 72 Vermögensverteilung (Law)
...Vermögen der Gesellschaft wird unter die Gesellschafter nach Verhältnis ihrer Geschäftsanteile verteilt. Durch den Gesellschaftsvertrag kann ein anderes Verhältnis für die Verteilung bestimmt werden. ...
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VwGO § 72 (Law)
Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab und entscheidet über die Kosten.
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GCP-V § 9 Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde (Law)
...von Arzneimitteln für neuartige Therapien oder Arzneimitteln, die aus einem gentechnisch veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enth...
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GCP-V § 10 Nachträgliche Änderungen (Law)
...verändern, darf der Sponsor nur vornehmen, wenn diese Änderungen von der zuständigen Ethik-Kommission zustimmend bewertet wurden, soweit sie die Angaben und Unt...
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StrlSchV 2001 Anlage V (zu § 25) (Law)
...Vorrichtung eingefügten radioaktiven Stoffen erforderlich sind. 4. Die Aktivität der in die Vorrichtung eingefügten radioaktiven Stoffe darf...
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EinigVtr Anlage I Kap V A II Anlage I Kapitel V (Law)
...von Kriegswaffen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 140-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1853) ...
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EinigVtr Anlage I Kap V A III Anlage I Kapitel V (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 bis 4 nicht mehr anzuwenden)
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AuslSchuldAbkAG § 72 (Law)
...vor Regelung der Schuld die Feststellung begehren, daß ihm bei Regelung der Schuld nach dem Abkommen und seinen Anlagen ein Entschädigungsanspruch nach den §§ 63 und 66 zusteht. § 71 mit Ausnahme des ...
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BVG § 72 (Law)
...versteigerung nach § 39 des Wohnungseigentumsgesetzes vereinbart wird, 4. zur Finanzierung eines eigenen Bausparvertrags mit...
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GVG § 72 (Law)
...vilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen, sind die Berufungs- und Beschwerdegerichte in den vor den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Zustä...