Beschluss vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X B 16/17 (Urteil)
...viduellen Verhältnisse des jeweiligen Steuerpflichtigen berücksichtigen, grundsätzlich vorrangig heranzuziehen. Nur wenn solche Schätzungsmethoden nicht sinnvoll einsetzbar sind, können die Ergebnisse...