-
AktG § 228 Herabsetzung unter den Mindestnennbetrag (Law)
...bestimmten Mindestnennbetrag herabgesetzt werden, wenn dieser durch eine Kapitalerhöhung wieder erreicht wird, die zugleich mit der Kapitalherabsetzung beschlossen ist und bei der Sacheinlagen nicht f...
-
BrennO 1998 § 228 (Law)
...bleibt bei der Zollstelle, die zweite Ausfertigung ist mit der Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung zu versehen und dem Betriebsinhaber zurückzugeben; dieser hat sie aufzubewahren. (4) ...
-
BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage II C (Anlage VIII des BBesG) (Law)
...bs. 1 Buchstabe d der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 1.249 1.399 ...
-
AO 1977 § 228 Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist (Law)
...besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 oder 374 zehn Jahre.
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 Anlage ID (Anlage IX des BBesG) (Law)
...b) bei Verwendung bei obersten Bundesbehörden, der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes, wenn ihnen ke...
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 Anlage IB (Anlage V des BBesG) (Law)
...berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 5 um je 8,20 DM, ab Stufe 4 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 41,00 DM, in Besoldungsgrup...
-
BesÜV2Bek 1993-06-02 Eingangsformel (Law)
...Bekanntmachung vom 9. März 1992 (BGBl. I S. 409), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. März 1993 (BGBl. I S. 342), ergebenden Dienstbezüge für die Zeit ab 1. Mai 1992, bei Anwärterbez...
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 Anlage IIA (Anlage IV des BBesG) (Law)
...Bundesbesoldungsordnung A Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in DM) Besoldungsgruppe Ortszuschlag Tarifk...
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 Anlage IIB (Anlage V des BBesG) (Law)
...berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 5 um je 8,40 DM, ab Stufe 4 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 42,00 DM, in Besoldungsgrup...
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 Anlage IID (Anlage IX des BBesG) (Law)
...b) bei Verwendung bei obersten Bundesbehörden, der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes, wenn ihnen ke...
-
EinigVtr Anlage II Kap VIII A III Anlage II Kapitel VIII (Law)
...bb) für alleinerziehende Arbeitnehmer, deren Kind vor dem 1. Januar 1992 geboren wurde. § 58 Abs. 1 Buchstabe b geht bei diesen alleinerziehenden...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII A III Anlage I Kapitel VIII (Law)
...ber 1990 außer Kraft; soweit Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 1990 die Voraussetzungen der Rationalisierungsschutzabkommen erfüllt haben, bleiben deren Ansprüche und Rechte vorbehaltlich neuer tarifv...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII A I Anlage I Kapitel VIII (Law)
...ber die Fristen für die Kündigung von Angestellten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 800-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Gesetz vom 26. April 1985 (BGBl. ...
-
EinigVtr Anlage II Kap VIII D Anlage II Kapitel VIII (Law)
(ohne Inhalt)
-
WWSUVtr Anlage VIII Allgemeine Verfahrensvorschriften für das Schiedsgericht (Law)
-
-
AufenthV Anlage B (zu § 19) (Law)
...bischen Emirate. 4. Inhaber von Dienstpässen von Ecuador. 5. Inhaber biometrisch...
-
SGB 5 § 228 Rente als beitragspflichtige Einnahmen (Law)
...beträge aus Beiträgen der Höherversicherung. Satz 1 gilt auch, wenn vergleichbare Renten aus dem Ausland bezogen werden. (2) Bei der Beitragsbemessung sind auch Nachzahlungen einer Rente nac...
-
BBesG Anlage VIII (zu § 61) (Law)
...bschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag (Monatsbeträge in Euro) ...
-
SGB 6 § 228 Grundsatz (Law)
...bschnitts ergänzen die Vorschriften der vorangehenden Kapitel für Sachverhalte, die von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften der vorangehenden Kapitel an nicht mehr oder nur noch übergang...
-
UmwG 1995 § 228 Möglichkeit des Formwechsels (Law)
...Beruf ausüben (§ 1 Abs. 1 und 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes). § 1 Abs. 3 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes bleibt unberührt.