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SGB 10 § 94 Arbeitsgemeinschaften (Law)
...1. Juli 1981 übertragen waren. (1a) Träger der Sozialversicherung, Verbände von Trägern der Sozialversicherung und die Bundesagentur für Arbeit einschließlich der in § 19a Abs. 2 des Ersten ...
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SGB 10 § 95 Zusammenarbeit bei Planung und Forschung (Law)
...1) Die in § 86 genannten Stellen sollen 1. Planungen, die auch für die Willensbildung und Durchführung von Aufgaben der anderen von Bedeutung...
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SGB 10 § 114 Rechtsweg (Law)
...102 der Anspruch gegen den vorleistenden Leistungsträger und im Fall der §§ 103 bis 105 der Anspruch gegen den erstattungspflichtigen Leistungsträger.
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PassV 2007 Anlage 10 (Law)
( Fundstelle: BGBl. I 2007, 2458 - 2459 ) ...
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StBAPO 1977 Anlage 10 (zu § 19) (Law)
...12, 1145 - 1146) Studienfächer und Unterrichtsstunden sowie Mindeststunden in den Fachstudien ...
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ÜblG 1 § 1 (Law)
...1) Der Bund trägt nach Maßgabe der §§ 21, 21a und 21b 1. die Aufwendungen für Besatzungskosten und Auftragsausgaben (§ 5), ...
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SchKiSpVDBest 1 § 1 (Law)
...1) Zur Sicherung einer abwechslungsreichen, nahrhaften, gesunden und dem Geschmack der Kinder entsprechenden Schüler- und Kinderspeisung sind auf der Grundlage der in der Anlage 1 festgelegten Lebensm...
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SprengV 1 § 1 (Law)
...14, 20 und 21, 22 Abs. 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Abs. 1 und 2 und § 23, und bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auch auf § 22 Abs. 3...
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SGB 10 § 2 Örtliche Zuständigkeit (Law)
(1) Sind mehrere Behörden örtlich zuständig, entscheidet die Behörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist, es sei denn, die gemeinsame Aufsichtsbehörde bestimmt, dass eine andere örtlich zustä...
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SGB 10 § 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens (Law)
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen. ...
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SGB 10 § 12 Beteiligte (Law)
...1) Beteiligte sind 1. Antragsteller und Antragsgegner, 2. diejeni...
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SGB 10 § 15 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen (Law)
...1) Ist ein Vertreter nicht vorhanden, hat das Gericht auf Ersuchen der Behörde einen geeigneten Vertreter zu bestellen 1. für einen Beteiligt...
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SGB 10 § 16 Ausgeschlossene Personen (Law)
...1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden, 1. wer selbst Beteiligter ist, 2. ...
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SGB 10 § 19 Amtssprache (Law)
...1a) § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gilt in seiner jeweils geltenden Fassung für das Sozialverwaltungsverfahren entsprechend. (2) Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprach...
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SGB 10 § 20 Untersuchungsgrundsatz (Law)
...1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. (2) ...
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SGB 10 § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte (Law)
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ...
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SGB 10 § 27 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Law)
...1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretene...
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SGB 10 § 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Law)
...1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem ...
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SGB 10 § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
...1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit ...
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SGB 10 § 46 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
...1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsak...