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WDO 2002 § 35 Selbständigkeit des Disziplinarvorgesetzten (Law)
...3) Hält der Disziplinarvorgesetzte ein Dienstvergehen zwar für erwiesen, eine Disziplinarmaßnahme aber nicht für angebracht, darf kein höherer Vorgesetzter diese Entscheidung ändern. § 92 Abs. 3 und §...
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WDO 2002 § 37 Verhängen der Disziplinarmaßnahme (Law)
...39, 49 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 bleiben unberührt.
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WDO 2002 § 38 Richtlinien für das Bemessen der Disziplinarmaßnahme (Law)
...3) Disziplinararrest soll erst dann verhängt werden, wenn vorausgegangene erzieherische Maßnahmen und Disziplinarmaßnahmen ihren Zweck nicht erreicht haben oder die Aufrechterhaltung der militärischen...
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WDO 2002 § 52 Vollstreckung der Ausgangsbeschränkung (Law)
...3 angeordneten Verschärfungen zusätzlich zu befehlen. (2) Die Ausgangsbeschränkung ist vom Beginn des ersten Tages bis zum Ablauf des letzten Tages des befohlenen Zeitraumes zu vollstrecken....
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WDO 2002 § 57 Verjährung der Vollstreckung (Law)
Einfache Disziplinarmaßnahmen dürfen nach Ablauf von sechs Monaten nicht mehr vollstreckt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Disziplinarmaßnahme unanfechtbar geworden ist. Die Frist ist...
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WDO 2002 § 58 Arten der gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen (Law)
...3, § 23 Abs. 2 Nr. 2 Zweite Alternative des Soldatengesetzes als Dienstvergehen gilt, dürfen bei Soldaten im Ruhestand sowie bei früheren Soldaten, die als Soldaten im Ruhestand gelten, als gerichtlic...
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WDO 2002 § 61 Herabsetzung in der Besoldungsgruppe (Law)
...3), dessen Dienstgrad in zwei Besoldungsgruppen aufgeführt ist, ist die Herabsetzung in die niedrigere Besoldungsgruppe seines Dienstgrades zulässig. Durch die Herabsetzung in der Besoldungsgruppe ver...
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WDO 2002 § 66 Aberkennung des Dienstgrades (Law)
...3 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
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WDO 2002 § 68 Bestimmung der Wehrdienstgerichte (Law)
Dienstgerichte für gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldaten und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten (Wehrdienstgerichte) sind die Truppendienstgerichte (§§ 69 bis 79) und das Bundesver...
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WDO 2002 § 76 Große Besetzung (Law)
Vor Anberaumung der Hauptverhandlung kann der Vorsitzende der Truppendienstkammer durch Beschluss zwei weitere Richter heranziehen, wenn dies nach Umfang oder Bedeutung der Sache geboten ist. ...
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WDO 2002 § 77 Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes (Law)
...3. dem Bataillon oder entsprechenden Truppenteil oder der Dienststelle des Soldaten angehört.
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WDO 2002 § 80 Wehrdienstsenate, Errichtung, Zusammensetzung, Zuständigkeit (Law)
...3 Satz 2 und 3, Abs. 4 bis 8 sowie die §§ 77 bis 79 gelten sinngemäß.
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WDO 2002 § 84 Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen (Law)
(1) Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren, auf denen die Entscheidung beruht, sind im gerichtlichen Disziplinarverfahren, das denselben...
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WDO 2002 § 85 Verhandlungsunfähigkeit des Soldaten (Law)
(1) Der Einleitung oder Fortsetzung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens steht nicht entgegen, dass der Soldat verhandlungsunfähig oder durch Abwesenheit an der Wahrnehmung seiner Rechte gehinder...
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WDO 2002 § 86 Zeugen und Sachverständige (Law)
...rlich ist. (2) Im Wege der Rechtshilfe können außer den Truppendienstgerichten im Inland nur die Amtsgerichte um die eidliche Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen ersucht werden. Ein a...
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WDO 2002 § 87 Unzulässigkeit der Verhaftung (Law)
Der Soldat kann im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht verhaftet werden.
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WDO 2002 § 90 Verteidigung (Law)
...3) Dem Verteidiger steht das Recht, Einsicht in die Akten zu nehmen, in gleichem Umfang zu wie dem Soldaten.
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WDO 2002 § 96 Nachträgliches gerichtliches Disziplinarverfahren (Law)
(1) Hält die Einleitungsbehörde eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme für geboten, kann sie das gerichtliche Disziplinarverfahren auch einleiten, wenn ein Disziplinarvorgesetzter wegen der Tat bereits...
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WDO 2002 § 100 Zustellung der Anschuldigungsschrift (Law)
Der Vorsitzende der Truppendienstkammer stellt dem Soldaten eine Ausfertigung der Anschuldigungsschrift und der Nachträge (§ 99 Abs. 2) zu und bestimmt eine Frist, innerhalb der der Soldat sich schrif...
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WDO 2002 § 103 Ladung zur Hauptverhandlung, Ladungsfrist (Law)
...rlich hält; ihre Namen sind in den Ladungen des Wehrdisziplinaranwalts, des Soldaten und seines Verteidigers anzugeben. Er lässt andere Beweismittel herbeischaffen, die er für notwendig hält. ...