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SGB 8 § 26 Landesrechtsvorbehalt (Law)
...sem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht. Am 31. Dezember 1990 geltende landesrechtliche Regelungen, die das Kindergartenwesen dem Bildungsbereich zuweisen, bleiben unbe...
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SGB 8 § 28 Erziehungsberatung (Law)
...sung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut s...
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SGB 8 § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (Law)
...saufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Reg...
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SGB 8 § 42d Übergangsregelung (Law)
...s Anspruchs des örtlichen Trägers gegenüber dem nach § 89d Absatz 3 erstattungspflichtigen Land auf Erstattung der Kosten, die vor dem 1. November 2015 entstanden sind, ausgeschlossen. Der Erstattungs...
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SGB 8 § 48 Tätigkeitsuntersagung (Law)
...schäftigung des Leiters, eines Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiters ganz oder für bestimmte Funktionen oder Tätigkeiten untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er die für seine...
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SGB 8 § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften (Law)
...s gilt für das jeweilige Bundesland, in dem der Verein seinen Sitz hat. Sie kann auf den Bereich eines Landesjugendamts beschränkt werden. (4) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es kann auch...
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SGB 8 § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter (Law)
...srecht bestimmt. (2) (weggefallen) (3) Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Buch errichtet jeder örtliche Träger ein Jugendamt, jeder überörtliche Träger ein Landesjugendam...
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SGB 8 § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten (Law)
...spruch genommen, so sind Vereinbarungen über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe anzustreben. Das Nähere regelt das Landesrecht. Die §§ 78a bis...
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SGB 8 § 85 Sachliche Zuständigkeit (Law)
...sten und Veranstaltungen sowie deren Schaffung und Betrieb, soweit sie den örtlichen Bedarf übersteigen; dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die eine Schul- oder Berufsausbildung anbieten, sowie ...
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SGB 8 § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung (Law)
...st die Urkundsperson bei jedem Jugendamt zuständig.
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SGB 8 § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt (Law)
...ständigkeit nach den §§ 86, 86a oder 86b der tatsächliche Aufenthalt maßgeblich, so sind die Kosten, die ein örtlicher Träger aufgewendet hat, von dem überörtlichen Träger zu erstatten, zu dessen Bere...
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SGB 8 § 89f Umfang der Kostenerstattung (Law)
...sten sind zu erstatten, soweit die Erfüllung der Aufgaben den Vorschriften dieses Buches entspricht. Dabei gelten die Grundsätze, die im Bereich des tätig gewordenen örtlichen Trägers zur Zeit des Tät...
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SGB 8 § 89h Übergangsvorschrift (Law)
...stimmt hat, sind nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften zu erstatten. Erfolgt die Bestimmung nach dem 30. Juni 1998, so sind § 86 Absatz 7, § 89b Absatz 3, die §§ 89d und 89g in der a...
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SGB 8 § 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen (Law)
...srecht kann abweichend von § 64 des Zehnten Buches die Erhebung von Gebühren und Auslagen regeln.
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ZuV 2007 Anhang 8 (zu § 10) (Law)
...skennwerte für Gebäude, Grundlagen). Dabei sind die standortspezifischen Daten des Deutschen Wetterdienstes maßgeblich. Alternativ kann auf die Daten des Deutschen Wetterdienstes für ein Testreferenzj...
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PStV Anlage 8 (zu den §§ 48, 70) (Law)
...stelle: BGBl. I 2013, 1154)
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AAppO Anlage 8 (zu § 4 Abs. 4 Satz 1) (Law)
...swirtschaft für Apotheker unter Berücksichtigung des Handelsrechts, des Steuerrechts und des kaufmännischen Rechnungswesens; Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Apothekers; ...
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BTGO 1980 Anlage 8 (weggefallen) (Law)
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FertigPackV 1981 Anlage 8 (Law)
...s. 3 Nr. 4 Buchstabe b Mindesthöhe des ...
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GBVfg Anlage 8 (zu § 52 Abs. 1) (Law)
...stellbares Muster eines Rentenschuldbriefes, Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995, Nr. 6, S. 42)