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GasNEV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...ang zu den Gasfernleitungs- und Gasverteilernetzen (Netzentgelte).
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GBO § 1 (Law)
...as zuständige Grundbuchamt nach § 5 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu bestimmen. (3) Die Landesregierungen werd...
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FluLärmBüchV § 1 (Law)
...Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Büchel wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festges...
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FluLärmLechfV § 1 (Law)
...Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Lechfeld wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festg...
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HGrG § 1 Gesetzgebungsauftrag (Law)
...alten Grundsätze für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder. Bund und Länder sind verpflichtet, ihr Haushaltsrecht nach diesen Grundsätzen zu regeln.
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HolzbInstrmMAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...ausbildung in dem Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf. ...
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HRegGebV § 1 Gebührenverzeichnis (Law)
...atz 1 gilt nicht für die aus Anlass eines Insolvenzverfahrens von Amts wegen vorzunehmenden Eintragungen und für Löschungen nach § 395 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Ange...
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HwO § 1 (Law)
...ates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, daß es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfaßt oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die techni...
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HwWahlO § 1 (Law)
...and der Handwerkskammer bestimmt den Tag der Wahl. Er bestellt einen Wahlleiter sowie einen Stellvertreter, die nicht zu den Wahlberechtigten gemäß § 96 Abs. 1 und § 98 der Handwerksordnung gehören un...
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GlasappAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...ausbildung in dem Ausbildungsberuf Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf.
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GVGEG § 1 (weggefallen) (Law)
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HaldeRlAnO § 1 (Law)
...ane sowie die Aufgaben und Befugnisse der zuständigen staatlichen Organe bezüglich der a) Halden, die dauerhaft durch Aufschüttung, Ablagerun...
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HeimMindBauV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...1 Abs. 1 des Heimgesetzes, die in der Regel mindestens sechs Personen aufnehmen, dürfen nur betrieben werden, wenn sie die Mindestanforderungen der §§ 2 bis 29 erfüllen, soweit nicht nach den §§ 30 un...
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ImmoWertV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...an diesen und Rechte an Grundstücken sowie auf solche Wertermittlungsobjekte, für die kein Markt besteht, entsprechend anzuwenden. In diesen Fällen kann der Wert auf der Grundlage marktkonformer Model...
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InfElekAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...Ausbildungsberuf Informationselektroniker/Informationselektronikerin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 22, Informationstechniker, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt. ...
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KHG § 1 Grundsatz (Law)
...ankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen. (2) Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten. Dabei ist nach Maßga...
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MedienFortbV § 1 Fortbildungsabschlüsse (Law)
...achwirt Print/Geprüfte Medienfachwirtin Print, 3. Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital. ...
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MontanMitbestGErgG § 1 (Law)
...Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 21. Mai 1951 - Bundesgesetzbl. I S. 347 - (Montan-Mitbestimmungsgesetz)...
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MPAFHBundV § 1 Geltungsbereich (Law)
...aster of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) und eine anschließende oder das Studium begleitende berufspraktische Einführung in die Laufbahn...
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SiSchmAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...ausbildung in dem Ausbildungsberuf Silberschmied/Silberschmiedin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf.