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SGB 10 § 12 Beteiligte (Law)
(1) Beteiligte sind 1. Antragsteller und Antragsgegner, 2. ...
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SGB 10 § 15 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen (Law)
(1) Ist ein Vertreter nicht vorhanden, hat das Gericht auf Ersuchen der Behörde einen geeigneten Vertreter zu bestellen 1. für e...
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SGB 10 § 16 Ausgeschlossene Personen (Law)
(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden, 1. wer selbst Beteiligter ist, ...
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SGB 10 § 19 Amtssprache (Law)
(1) Die Amtssprache ist deutsch. Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere ...
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SGB 10 § 20 Untersuchungsgrundsatz (Law)
(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. (2)...
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SGB 10 § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte (Law)
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ...
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SGB 10 § 27 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Law)
(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertreten...
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SGB 10 § 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Law)
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem...
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SGB 10 § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
...zbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen ...
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SGB 10 § 46 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsa...
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SGB 10 § 49 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren (Law)
§ 45 Abs. 1 bis 4, §§ 47 und 48 gelten nicht, wenn ein begünstigender Verwaltungsakt, der von einem Dritten angefochten worden ist, während des Vorverfahrens oder während des sozial- oder verwaltungsg...
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SGB 10 § 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen (Law)
...zbuchs sinngemäß. § 52 bleibt unberührt. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten bei Berichtigungen nach § 38 entsprechend.
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SGB 10 § 56 Schriftform (Law)
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist schriftlich zu schließen, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist.
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SGB 10 § 59 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen (Law)
(1) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, sich seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten an de...
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SGB 10 § 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften (Law)
...zbuches. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend.
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SGB 10 § 62 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (Law)
...zbuches.
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SGB 10 § 67c Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung (Law)
...zbuch erforderlich ist und es für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind. Ist keine Erhebung vorausgegangen, dürfen die Daten nur für die Zwecke geändert oder genutzt werden, für di...
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SGB 10 § 67d Übermittlungsgrundsätze (Law)
...zbuch vorliegt. (2) Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung trägt die übermittelnde Stelle. Erfolgt die Übermittlung auf Ersuchen des Dritten, an den die Daten übermittelt we...
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SGB 10 § 78b Datenvermeidung und Datensparsamkeit (Law)
Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig Sozialdaten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von d...
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SGB 10 § 87 Beschleunigung der Zusammenarbeit (Law)
(1) Ersucht ein Leistungsträger einen anderen Leistungsträger um Verrechnung mit einer Nachzahlung und kann er die Höhe des zu verrechnenden Anspruchs noch nicht bestimmen, ist der ersuchte Leistungst...