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SGB 5 § 139 Hilfsmittelverzeichnis, Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln (Law)
...Krankenkassen vergewissert sich von der formalen Rechtmäßigkeit der CE-Kennzeichnung anhand der Konformitätserklärung und, soweit zutreffend, der Zertifikate der an der Konformitätsbewertung beteiligt...
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SGB 5 § 140a Besondere Versorgung (Law)
...Krankenkasse ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die Krankenkasse. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die Krankenkasse dem Ve...
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SGB 5 § 155 Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen (Law)
...krankenkasse haftet auch die neue Krankenkasse, wenn sich eine Betriebskrankenkasse nach dem 1. April 2007 mit einer anderen Krankenkasse nach § 171a vereinigt und die neue Krankenkasse einer anderen ...
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SGB 5 § 174 Besondere Wahlrechte (Law)
...Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers der Krankenkasse, bei der sie zuletzt versichert waren, andernfalls werden sie Mitglied der von ihnen nach § 173 Abs. 1 gewählten Krankenkasse; § 173 gilt. ...
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SGB 5 § 176 (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 177 (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 188 Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft (Law)
...Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. S...
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SGB 5 § 198 Meldepflicht des Arbeitgebers für versicherungspflichtig Beschäftigte (Law)
...Krankenkasse zu melden.
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SGB 5 § 209 Verwaltungsrat der Landesverbände (Law)
...kassen aus dessen Reihen gewählt. (4) Für den Verwaltungsrat gilt § 197 entsprechend. § 33 Abs. 3, § 37 Abs. 1, die §§ 40, 41, 42 Abs. 1 bis 3, § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, die §§ 58, 59, 62, 6...
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SGB 5 § 213 Rechtsnachfolge, Vermögensübergang, Arbeitsverhältnisse (Law)
...Krankenkassen der Kassenart. Für die Vergütungs- und Versorgungsansprüche haften die Gesellschafter zeitlich unbeschränkt. Die Sätze 6 bis 9 gelten auch für die Beschäftigten der Verbände der Ersatzka...
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SGB 5 § 215 (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 217 (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 217b Organe (Law)
...Krankenkassen zu einer Tätigkeit höherer Art, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Zustimmung des Verwaltungsrates ab. Gewährt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf Grund des Dienstv...
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SGB 5 § 217f Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Law)
...Krankenkassen hat ab dem 1. Juli 2008 die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. (2) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbänd...
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SGB 5 § 218 Regionale Kassenverbände (Law)
...krankenkassen können sich durch übereinstimmenden Beschluß ihrer Verwaltungsräte zu einem Kassenverband vereinigen, wenn sie ihren Sitz im Bezirk desselben Versicherungsamts haben. (2) Mit G...
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SGB 5 § 221 Beteiligung des Bundes an Aufwendungen (Law)
...Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen 10,5 Milliarden Euro für das Jahr 2014, 11,5 Milliarden Euro für das Jahr 2015, 14 Milliarden Euro für das Jahr 2016 und ab dem Jahr 2017 jährlich 14,5...
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SGB 5 § 230 Rangfolge der Einnahmearten versicherungspflichtig Beschäftigter (Law)
...kommen des Mitglieds bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wird getrennt von den übrigen Einnahmearten bis zur Beitragsbemessung...
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SGB 5 § 231 Erstattung von Beiträgen (Law)
...kommen werden dem Mitglied durch die Krankenkasse auf Antrag erstattet, soweit sie auf Beträge entfallen, um die die Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen zusammen mit dem Arbeitsentgelt einschli...
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SGB 5 § 242 Zusatzbeitrag (Law)
...Krankenkassen melden die Zusatzbeitragssätze nach Absatz 1 dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen führt eine laufend aktualisierte Übersicht, welche Krank...
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SGB 5 § 245 Beitragssatz für Studenten und Praktikanten (Law)
...Krankenversicherung nach § 190 Abs. 9 endet und die sich freiwillig weiterversichert haben, bis zu der das Studium abschließenden Prüfung, jedoch längstens für die Dauer von sechs Monaten.