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SGB 5 § 77 Kassenärztliche Vereinigungen und Bundesvereinigungen (Law)
...5 Abs. 9 und 9a angestellten Ärzte, die in Eigeneinrichtungen nach § 105 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 Satz 1 angestellten Ärzte und die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ermächtigten ...
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SGB 5 § 77a Dienstleistungsgesellschaften (Law)
...5. Übernahme von Verwaltungsaufgaben für Praxisnetze. (3) Gesellschaften nach Absatz 1 dür...
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SGB 5 § 78c Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit (Law)
Sofern schutzwürdige Belange Dritter nicht entgegenstehen, hat das Bundesministerium für Gesundheit dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages jährlich zum 1. März, erstmalig zum 1. März 2...
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SGB 5 § 90a Gemeinsames Landesgremium (Law)
(1) Nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen kann für den Bereich des Landes ein gemeinsames Gremium aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenk...
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SGB 5 § 93 Übersicht über ausgeschlossene Arzneimittel (Law)
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss soll in regelmäßigen Zeitabständen die nach § 34 Abs. 1 oder durch Rechtsverordnung auf Grund des § 34 Abs. 2 und 3 ganz oder für bestimmte Indikationsgebiete von de...
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TierNebV Anlage 5 (zu § 26 Abs. 1) (Law)
...5 VO (EG) Nr. 1774/2002 12 Kompostierungsanlage nach Artikel 15 VO (EG) Nr. 1774/2002 ...
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SGB 5 § 94 Wirksamwerden der Richtlinien (Law)
...5 Abs. 1 innerhalb von vier Wochen. Das Bundesministerium für Gesundheit kann im Rahmen der Richtlinienprüfung vom Gemeinsamen Bundesausschuss zusätzliche Informationen und ergänzende Stellungnahmen a...
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SGB 5 § 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (Law)
...5 bis 7, § 75 Abs. 2 und § 81 Abs. 5 gelten entsprechend. (5) Die Zulassung ruht auf Beschluß des Zulassungsausschusses, wenn der Vertragsarzt seine Tätigkeit nicht aufnimmt oder nicht ausüb...
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SGB 5 § 100 Unterversorgung (Law)
(1) Den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen obliegt die Feststellung, daß in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zei...
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SGB 5 § 104 Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen (Law)
(1) Die Zulassungsverordnungen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen, in welchem Umfang und für welche Dauer zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten ärztlichen Versorgung in solchen Gebieten eine...
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SGB 5 § 105 Förderung der vertragsärztlichen Versorgung (Law)
...5) Kommunen können mit Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung in begründeten Ausnahmefällen eigene Einrichtungen zur unmittelbaren medizinischen Versorgung der Versicherten betreiben. Ein begründ...
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SGB 5 § 108 Zugelassene Krankenhäuser (Law)
Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch folgende Krankenhäuser (zugelassene Krankenhäuser) erbringen lassen: 1. ...
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SGB 5 § 117 Hochschulambulanzen (Law)
(1) Ambulanzen, Institute und Abteilungen der Hochschulkliniken (Hochschulambulanzen) sind zur ambulanten ärztlichen Behandlung der Versicherten und der in § 75 Absatz 3 genannten Persone...
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SGB 5 § 119 Sozialpädiatrische Zentren (Law)
(1) Sozialpädiatrische Zentren, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche sozialpädiatrische Behandlung bieten, kön...
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SGB 5 § 123 (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 132 Versorgung mit Haushaltshilfe (Law)
(1) Über Inhalt, Umfang, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen zur Versorgung mit Haushaltshilfe schließen die Krankenkassen Verträge mit geeigneten Personen...
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SGB 5 § 132b Versorgung mit Soziotherapie (Law)
(1) Die Krankenkassen oder die Landesverbände der Krankenkassen können unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 37a Abs. 2 mit geeigneten Personen oder Einrichtungen Verträge über die Versorgung ...
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SGB 5 § 132d Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (Law)
...5 gelten entsprechend.
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SGB 5 § 135 Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (Law)
...5 Empfehlungen abgegeben hat über 1. die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode sowie deren medizinisch...
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SGB 5 § 138 Neue Heilmittel (Law)
Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte dürfen neue Heilmittel nur verordnen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss zuvor ihren therapeutischen Nutzen anerkannt und in den Richtlini...