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PatAnwO (XXXX) §§ 35 bis 38 (weggefallen) (Law)
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RennwLottGABest (XXXX) §§ 22 bis 25 (Law)
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WasSiG (XXXX) §§ 30 bis 32 (weggefallen) (Law)
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PatAnwO (XXXX) §§ 109 bis 114 (Law)
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StPO (XXXX) §§ 277 bis 284 (weggefallen) (Law)
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StRSaarEG (XXXX) §§ 5 bis 8 (weggefallen) (Law)
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StGB (XXXX) §§ 195 bis 198 (weggefallen) (Law)
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StGB (XXXX) §§ 207 bis 210 (weggefallen) (Law)
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BKAG 1997 § 4 Strafverfolgung (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt nimmt die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahr 1. in Fällen des internationa...
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BKAG 1997 § 6 Zeugenschutz (Law)
...bis 3 und Nr. 5 und Abs. 2 Satz 1 obliegt dem Bundeskriminalamt der Schutz von Personen, deren Aussage zur Erforschung der Wahrheit von Bedeutung ist oder war. Gleiches gilt für deren Angehörige und s...
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BKAG 1997 § 10 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt kann an andere Polizeien des Bundes und an Polizeien der Länder personenbezogene Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben oder der des Empfängers erforder...
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BKAG 1997 § 19 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder (Law)
(1) Vollzugsbeamte des Bundes und der Länder können in den Fällen des § 4 Abs. 1 und 2 und des § 18 Abs. 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes Amtshandlungen vornehmen. Sie sind insoweit Ermittlungsper...
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BKAG 1997 § 20b Erhebung personenbezogener Daten (Law)
...95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes). Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels der...
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BKAG 1997 § 20f Vorladung (Law)
...bis 4 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprechend.
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BKAG 1997 § 20o Platzverweisung (Law)
Das Bundeskriminalamt kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten.
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BKAG 1997 § 20p Gewahrsam (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn dies unerlässlich ist, 1. um eine Platzverweisung nach § 20...
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BKAG 1997 § 20u Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen (Law)
...bis 4 gelten entsprechend, wenn durch eine Maßnahme, die sich nicht gegen eine in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder Nr. 4 der Strafprozessordnung genannte Person richtet, von einer dort genannten Perso...
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BKAG 1997 § 23 Besondere Mittel der Datenerhebung (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten mit den besonderen Mitteln nach Absatz 2 erheben über 1. Personen, bei den...
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BKAG 1997 § 26 Befugnisse (Law)
...bis 7, die §§ 22 bis 25 dieses Gesetzes sowie die §§ 15 bis 20 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. (2) Von Maßnahmen des Bundeskriminalamtes, die nach Absatz 1 getroffen werden, s...
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BKAG 1997 § 30 Weitere Verwendung von Daten (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt kann bei ihm vorhandene personenbezogene Daten zur polizeilichen Aus- und Fortbildung oder zu statistischen Zwecken nutzen, soweit eine Nutzung anonymisierter Daten zu diesem...