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SGB 10 § 83 Auskunft an den Betroffenen (Law)
...§ 25 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Für Sozialdaten, die nur deshalb gespeichert sind, weil sie auf Grund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften...
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SGB 10 § 92 Kündigung des Auftrags (Law)
...§ 88 Abs. 4 gilt entsprechend.
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SGB 10 § 93 Gesetzlicher Auftrag (Law)
...§ 89 Abs. 3 und 5 sowie § 91 Abs. 1 und 3 entsprechend.
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SGB 10 § 94 Arbeitsgemeinschaften (Law)
...§§ 85, 88, 90 und 90a des Vierten Buches gelten entsprechend; ist ein Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen oder die Bundesagentur für Arbeit Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft, führt das zust...
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SGB 10 § 95 Zusammenarbeit bei Planung und Forschung (Law)
(1) Die in § 86 genannten Stellen sollen 1. Planungen, die auch für die Willensbildung und Durchführung von Aufgaben der anderen...
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SGB 10 § 114 Rechtsweg (Law)
...§ 102 der Anspruch gegen den vorleistenden Leistungsträger und im Fall der §§ 103 bis 105 der Anspruch gegen den erstattungspflichtigen Leistungsträger.
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SGB 10 § 2 Örtliche Zuständigkeit (Law)
...§ 102 Abs. 2 gilt entsprechend. (4) Bei Gefahr im Verzug ist für unaufschiebbare Maßnahmen jede Behörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. Die na...
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SGB 10 § 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens (Law)
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen. ...
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SGB 10 § 12 Beteiligte (Law)
(1) Beteiligte sind 1. Antragsteller und Antragsgegner, 2. ...
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SGB 10 § 15 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen (Law)
(1) Ist ein Vertreter nicht vorhanden, hat das Gericht auf Ersuchen der Behörde einen geeigneten Vertreter zu bestellen 1. für e...
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SGB 10 § 16 Ausgeschlossene Personen (Law)
(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden, 1. wer selbst Beteiligter ist, ...
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SGB 10 § 19 Amtssprache (Law)
...§ 5 der Kommunikationshilfenverordnung in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. (1a) § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gilt in seiner jeweils geltenden Fassung für das S...
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SGB 10 § 20 Untersuchungsgrundsatz (Law)
(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. (2)...
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SGB 10 § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte (Law)
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ...
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SGB 10 § 27 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Law)
(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertreten...
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SGB 10 § 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Law)
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem...
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SGB 10 § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit...
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SGB 10 § 46 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
...§ 44 Abs. 3 gilt entsprechend.
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SGB 10 § 49 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren (Law)
§ 45 Abs. 1 bis 4, §§ 47 und 48 gelten nicht, wenn ein begünstigender Verwaltungsakt, der von einem Dritten angefochten worden ist, während des Vorverfahrens oder während des sozial- oder verwaltungsg...
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SGB 10 § 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen (Law)
...§§ 45 und 48 gelten entsprechend. (2a) Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes, auf Grund dessen Leistungen zur Förderung von Einrichtungen oder ä...