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FertigPackV 1981 § 7 Kennzeichnung der Füllmenge bei Fertigpackungen mit bestimmten Erzeugnissen (Law)
(1) Fertigpackungen mit Erzeugnissen in Aerosolform sind nach Volumen zu kennzeichnen, auch wenn für das Erzeugnis sonst eine Kennzeichnung nach Gewicht vorgeschrieben ist. Als Volumen ist das Volumen...
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FertigPackV 1981 § 8 Kennzeichnung der Stückzahl bei Fertigpackungen mit Lebensmitteln (Law)
(1) Abweichend von § 7 Abs. 2 darf bei Fertigpackungen mit Obst und Gemüse, Backoblaten und Gewürzen die Stückzahl angegeben werden, wenn die Erzeugnisse der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen...
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FertigPackV 1981 § 9 Kennzeichnung der Stückzahl bei Fertigpackungen mit anderen Erzeugnissen (Law)
Abweichend von § 7 Abs. 3 bis 6 darf die Stückzahl angegeben werden bei 1. Fertigpackungen mit kosmetischen Mitteln, deren Füllm...
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FertigPackV 1981 § 22 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen (Law)
(1) Nach Gewicht oder Volumen gekennzeichnete Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge dürfen gewerbsmäßig nur so hergestellt werden, daß die Füllmenge zum Zeitpunkt der Herstellung ...
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FertigPackV 1981 § 31 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder Liter (Law)
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf Fertigpackungen mit einer Füllmenge von mehr als 10 Kilogramm oder Liter nicht anzuwenden. (2) Abweichend von Absatz 1 gilt: ...
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FertigPackV 1981 (XXXX) §§ 12 bis 17 (weggefallen) (Law)
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FertigPackV 1981 Anlage 7 Geeignete Kontrollmeßgeräte im Sinne des § 27 und geeignete Waagen im Sinne des § 31 Fertigpackungsverordnung (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1994, 491; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) 1. Zu ...