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BBG 2009 § 51 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (Law)
...2 20 66 8 1963 22 66 ...
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BBG 2009 § 62 Folgepflicht (Law)
...2) Beamtinnen und Beamte haben bei organisatorischen Veränderungen dem Dienstherrn Folge zu leisten.
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BBG 2009 § 64 Eidespflicht, Eidesformel (Law)
...2) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. (3) Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen E...
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BBG 2009 § 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Law)
...2. der Kinder, die beim Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht ...
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BBG 2009 § 82 Umzugskosten (Law)
...2. Reisekosten, 3. Trennungsgeld, 4. Mietentschäd...
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BBG 2009 § 87 Arbeitszeit (Law)
...2) Soweit Bereitschaftsdienst besteht, kann die Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen verlängert werden. (3) Das Nähere zur Regelung der Arbeitszeit, insbesondere zur Dauer,...
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BBG 2009 § 92a Familienpflegezeit mit Vorschuss (Law)
...2) Ist die Familienpflegezeit für weniger als 24 Monate bewilligt worden, kann sie nachträglich bis zur Dauer von 24 Monaten verlängert werden. (3) Familienpflegezeit und Pflegezeit dürfen z...
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BBG 2009 § 99 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (Law)
...2 Satz 2 Nr. 1 gilt in der Regel als erfüllt, wenn die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreite...
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BBG 2009 § 104 Erlass ausführender Rechtsverordnungen (Law)
...2. ob und inwieweit eine im öffentlichen Dienst ausgeübte oder auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der oder des Dienstvorgesetzten ausgeübte Nebentätigkeit vergüt...
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BBG 2009 § 107 Zugang zur Personalakte (Law)
...rlich ist. Zugang zu entscheidungsrelevanten Teilen der Personalakte haben auch Gleichstellungsbeauftragte, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Auf Verlangen ist...
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BBG 2009 § 110 Einsichtsrecht (Law)
...rlangen ein Ausdruck der zu ihrer oder seiner Person automatisiert gespeicherten Personalaktendaten zu überlassen. (4) Beamtinnen und Beamte haben ein Recht auf Einsicht auch in andere Akten...
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BBG 2009 § 111 Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte (Law)
...rlich ist. Das Gleiche gilt für Behörden desselben Geschäftsbereichs, soweit die Vorlage zur Vorbereitung oder Durchführung einer Personalentscheidung notwendig ist, sowie für Behörden eines anderen G...
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BBG 2009 § 126 Verwaltungsrechtsweg (Law)
...2) Vor allen Klagen ist ein Vorverfahren nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahme von der obersten Dienstbehörde get...
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BBG 2009 § 134 Umbildung einer Körperschaft (Law)
...2 Satz 2 findet Anwendung. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine Körperschaft mit einer oder mehreren anderen Körperschaften zu einer neuen Körperschaft zusammengeschlossen ...
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BBG 2009 § 138 Anwendungsbereich (Law)
...2 sind nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes zulässig. Sie sind auf Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitssicherstellungsgesetzes nicht anzuwenden.
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BBG 2009 § 139 Dienstleistung im Verteidigungsfall (Law)
...2) Beamtinnen und Beamten können für Zwecke der Verteidigung auch Aufgaben übertragen werden, die nicht ihrem Amt oder ihrer Laufbahnbefähigung entsprechen, sofern ihnen die Übernahme nach ihrer Vor- ...
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BBG 2009 § 140 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands (Law)
...rlich ist und der Personalbedarf der öffentlichen Verwaltung im Bereich ihres Dienstherrn auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für den Ablauf der Amtszeit bei...
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BBG 2009 § 142 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit (Law)
...2) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, für Zwecke der Verteidigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus ohne besondere Vergütung Dienst zu tun. Für die Mehrbeanspruchung wird ein Freizeitausgl...
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BBG 2009 § 3 Begriffsbestimmungen (Law)
...2) Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihr oder ihm nachgeordneten Beamtinnen und Beamten zuständig ist. ...
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BBG 2009 § 8 Stellenausschreibung (Law)
...2 kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung regeln. (2) Die Art der Ausschreibung regelt die oberste Dienstbehörde nach Maßgabe des § 6 des Bundesgleichstellungsgesetzes. Sie kann dies...