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BörsG 2007 § 36 Zusammenarbeit in der Europäischen Union (Law)
...2001/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsennotierung und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichend...
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BörsG 2007 § 39 Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren (Law)
(1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenha...
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BörsG 2007 § 48 Freiverkehr (Law)
...bis 29 und 32 bis 43 entsprechend anzuwenden.
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BörsG 2007 § 8 Zusammenarbeit (Law)
(1) Die Börsenaufsichtsbehörden und die Bundesanstalt arbeiten eng zusammen und tauschen nach Maßgabe des § 10 untereinander alle Informationen aus, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben sachdienlich...
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BörsG 2007 § 11 Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen (Law)
Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und nach Anhörung der Deutschen Bundesbank Einzelweisungen an eine Börse erteilen, die Prei...
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BörsG 2007 § 12 Börsenrat (Law)
...bis 5 zulassen. Sie kann insbesondere vorsehen, dass sonstige betroffene Wirtschaftsgruppen im Börsenrat vertreten sind, und die Entsendung der Vertreter der nicht zum Börsenhandel zugelassenen Untern...
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BörsG 2007 § 21 Externe Abwicklungssysteme (Law)
(1) Die Börsenordnung kann die Anbindung von externen Abwicklungssystemen an die börslichen Systeme für den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung vorsehen. Eine solche Anbindung ...
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BörsG 2007 § 25 Aussetzung und Einstellung des Handels (Law)
(1) Die Geschäftsführung kann den Handel von Wirtschaftsgütern oder Rechten 1. aussetzen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel z...
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BörsG 2007 § 26 Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften (Law)
(1) Es ist verboten, gewerbsmäßig andere unter Ausnutzung ihrer Unerfahrenheit in Börsenspekulationsgeschäften zu solchen Geschäften oder zur unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an solchen Gesc...
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BörsG 2007 § 35 Verweigerung der Zulassung (Law)
(1) Lehnt die Geschäftsführung einen Zulassungsantrag ab, so hat sie dies den anderen Börsen, an denen die Wertpapiere des Emittenten gehandelt werden sollen, unter Angabe der Gründe für die Ablehnung...
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BörsG 2007 § 51 Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel (Law)
...bis 29 gelten auch für den Börsenhandel mit Wechseln und ausländischen Zahlungsmitteln. (2) Als Zahlungsmittel im Sinne des Absatzes 1 gelten auch Auszahlungen, Anweisungen und Schecks. ...
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BörsG 2007 § 42 Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten (Law)
(1) Die Börsenordnung kann für Teilbereiche des regulierten Marktes ergänzend zu den vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen zusätzliche Voraussetzungen für die Zulassung von Aktien oder Aktien ver...
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BörsG 2007 § 30 Vorhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten (Law)
(1) Für Aktien und Aktien vertretende Zertifikate, die zum Handel im regulierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt einbezogen sind, sind der Preis des am höchsten limitierten Kaufauftrags...
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BörsG 2007 § 31 Nachhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten (Law)
(1) Für Aktien und Aktien vertretende Zertifikate, die zum Handel im regulierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt einbezogen sind, sind Börsenpreise sowie das Volumen und der Zeitpunkt d...
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BörsG 2007 § 3a Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde zur Ausführung der Verordnung (EU) 2015/2365 (Law)
...bis zu zwei Jahren die Wahrnehmung von Führungsaufgaben bei Börsen oder Börsenträgern untersagen.