-
BBG 2009 § 62 Folgepflicht (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gi...
-
BBG 2009 § 64 Eidespflicht, Eidesformel (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaf...
-
BBG 2009 § 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Law)
(1) Beihilfe erhalten: 1. Beamtinnen und Beamte, die Anspruch auf Besoldung haben oder die Elternzeit in Anspruch nehmen, ...
-
BBG 2009 § 82 Umzugskosten (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte sowie ihre Hinterbliebenen erhalten die notwendigen Kosten für einen Umzug vergütet (Umzugskostenvergütung), wenn die Übernahme der Umzugskosten zugesagt worden ...
-
BBG 2009 § 87 Arbeitszeit (Law)
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit darf wöchentlich im Durchschnitt 44 Stunden nicht überschreiten. (2) Soweit Bereitschaftsdienst besteht, kann die Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Be...
-
BBG 2009 § 92a Familienpflegezeit mit Vorschuss (Law)
...bis zur Dauer von 24 Monaten verlängert werden. (3) Familienpflegezeit und Pflegezeit dürfen zusammen nicht länger als 24 Monate je pflegebedürftigen nahen Angehörigen dauern. (4) ...
-
BBG 2009 § 99 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (Law)
...bis 4 sind genehmigungs- und anzeigepflichtige Nebentätigkeiten zusammen zu berücksichtigen. (4) Die Genehmigung ist auf längstens fünf Jahre zu befristen. Sie kann mit Auflagen und Bedingun...
-
BBG 2009 § 104 Erlass ausführender Rechtsverordnungen (Law)
...bis 103 notwendigen weiteren Vorschriften zu Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten erlässt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. In ihr kann bestimmt werden, 1....
-
BBG 2009 § 107 Zugang zur Personalakte (Law)
(1) Zugang zur Personalakte dürfen nur Beschäftigte haben, die im Rahmen der Personalverwaltung mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten beauftragt sind, und nur soweit dies zu Zwecken der Pers...
-
BBG 2009 § 110 Einsichtsrecht (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte haben, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, ein Recht auf Einsicht in ihre vollständige Personalakte. (2) Bevollmächtigten der Beamtin oder des Beamten is...
-
BBG 2009 § 111 Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte (Law)
...bis 3 entsprechend. Soweit eine Auskunft ausreicht, ist von einer Vorlage abzusehen. (2) Soweit die personalverwaltende Behörde Aufgaben, die ihr gegenüber ihren Beschäftigten obliegen, eine...
-
BBG 2009 § 126 Verwaltungsrechtsweg (Law)
(1) Für alle Klagen der Beamtinnen, Beamten, Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamten, früheren Beamtinnen, früheren Beamten und der Hinterbliebenen aus dem Beamtenverhältnis sowie für Klagen des Diens...
-
BBG 2009 § 134 Umbildung einer Körperschaft (Law)
...bis 3 gelten entsprechend, wenn eine Körperschaft mit einer oder mehreren anderen Körperschaften zu einer neuen Körperschaft zusammengeschlossen wird, wenn aus einer Körperschaft oder aus Teilen einer...
-
BBG 2009 § 138 Anwendungsbereich (Law)
...bis 142 sind nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes zulässig. Sie sind auf Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitssicherstellungsgesetzes nicht anzuwenden.
-
BBG 2009 § 139 Dienstleistung im Verteidigungsfall (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte können für Zwecke der Verteidigung auch ohne ihre Zustimmung zu einem anderen Dienstherrn abgeordnet oder zur Dienstleistung bei über- oder zwischenstaatlichen zivilen Dienst...
-
BBG 2009 § 140 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands (Law)
...bis zum Ende des Monats hinausgeschoben werden, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.
-
BBG 2009 § 142 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit (Law)
(1) Wenn dienstliche Gründe es erfordern, können Beamtinnen und Beamte für Zwecke der Verteidigung verpflichtet werden, vorübergehend in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und an einer Gemeinscha...
-
BBG 2009 § 3 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Oberste Dienstbehörde der Beamtin oder des Beamten ist die oberste Behörde eines Dienstherrn, in deren Geschäftsbereich die Beamtin oder der Beamte ein Amt wahrnimmt. (2) Dienstvorgesetz...
-
BBG 2009 § 8 Stellenausschreibung (Law)
(1) Zu besetzende Stellen sind auszuschreiben. Bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern muss die Ausschreibung öffentlich sein. Ausnahmen von den Sätzen 1 und 2 kann die Bundesregierung dur...
-
BBG 2009 § 13 Nichtigkeit der Ernennung (Law)
(1) Die Ernennung ist nichtig, wenn 1. sie nicht der in § 10 Abs. 2 vorgeschriebenen Form entspricht, ...