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BRAO (XXXX) §§ 200 bis 203 (weggefallen) (Law)
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FamFG § 80 Umfang der Kostenpflicht (Law)
Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. § 91 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. ...
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StVollzG § 80 Mütter mit Kindern (Law)
(1) Ist das Kind einer Gefangenen noch nicht schulpflichtig, so kann es mit Zustimmung des Inhabers des Aufenthaltsbestimmungsrechts in der Vollzugsanstalt untergebracht werden, in der sich seine Mutt...
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AktG § 80 Angaben auf Geschäftsbriefen (Law)
...bis 3 für die Angaben bezüglich der Haupt- und der Zweigniederlassung, soweit nicht das ausländische Recht Abweichungen nötig macht. Befindet sich die ausländische Gesellschaft in Abwicklung, so sind ...
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AgrStatG § 80 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale (Law)
(1) Die Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben wird als Stichprobe bei höchstens 15 000 Erhebungseinheiten jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über Rohholz erhoben. (2) Die Ergebnis...
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GWB § 80 Gebührenpflichtige Handlungen (Law)
...bis auf das Doppelte erhöht werden. Aus Gründen der Billigkeit kann die unter Berücksichtigung der Sätze 1 bis 3 ermittelte Gebühr bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. (3) Zur Abg...
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WiPrO § 80 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (Law)
Die ehrenamtlichen Richter erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
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BBauG § 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten (Law)
(1) Die Gemeinde kann eine Umlegung im Sinne des § 45 als vereinfachte Umlegung durchführen, wenn die in § 46 Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen und wenn mit der Umlegung led...
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IRG § 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger (Law)
(1) Die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn 1. gesichert ist, dass der ersuchende...
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JGG § 80 Privatklage und Nebenklage (Law)
...bis 402 der Strafprozessordnung entsprechend.
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PatAnwO § 80 Ankündigung der Tagesordnung (Law)
(1) Bei der Einberufung der Kammerversammlung ist der Gegenstand, über den Beschluß gefaßt werden soll, anzugeben. (2) Über Gegenstände, deren Verhandlung nicht ordnungsmäßig angekündigt ist...
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StRSaarEG § 80 Erhebungszeitraum 1959/60 (Law)
...bis zum 31. Dezember 1960 (Erhebungszeitraum 1959/60). Der Steuermeßbetrag nach dem Gewerbeertrag, der sich nach § 11 Abs. 1 bis 4 des Gewerbesteuergesetzes ergibt, und der Steuermeßbetrag nach dem Ge...
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ErsDiG § 80 Einschränkung von Grundrechten (Law)
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 d...
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BRAO § 80 Aufgaben des Präsidenten (Law)
(1) Der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. (2) Der Präsident vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Kammer und des Vorstandes. Er führt die Beschlüsse des Vor...
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GBVfg § 80 Abruf von Daten (Law)
(1) Die Gewährung des Abrufs von Daten im automatisierten Verfahren nach § 133 der Grundbuchordnung berechtigt insbesondere zur Einsichtnahme in das Grundbuch in dem durch die §§ 12 und 12b der Grundb...
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GenG § 80 Auflösung durch das Gericht (Law)
(1) Hat die Genossenschaft weniger als drei Mitglieder, hat das Registergericht auf Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen sechs Monaten erfolgt, von Amts wegen nach Anhörung des Vorst...
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SachenRBerG § 80 Ansprüche wegen Pflichtverletzung (Law)
Dem Grundstückseigentümer stehen nach fruchtlosem Ablauf einer zur Leistung gesetzten Frist statt der in den §§ 281 und 323 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Rechte die folgenden ...
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BrennO 1998 (XXXX) §§ 200 bis 203 (weggefallen) (Law)
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AMG 1976 § 80 Ermächtigung für Verfahrens- und Härtefallregelungen (Law)
...bis 5 einschließlich der zu verwendenden Formate zu regeln; es kann dabei die Weiterleitung von Ausfertigungen an die zuständigen Behörden bestimmen sowie vorsc...
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AsylVfG 1992 § 80 Ausschluss der Beschwerde (Law)
Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz können vorbehaltlich des § 133 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht mit der Beschwerde angefochten werden.