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EinigVtr Anlage II Kap VIII I III Anlage II Kapitel VIII (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Die Verordnung über die Erweite...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII E I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Heimkehrergesetz in der im Bundesgeset...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII E II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben, geändert oder ergänzt: 1. Arbeitsförderungsgesetz vom 25. Juni 1969 (B...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII F I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachu...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII F II Anlage I Kapitel VIII (Law)
...VIII Sachgebiet I Abschnitt III Nr. 1. Buchstabe e (2) des Vertrages entsprechend. (2) Zu den Aufgaben der Überleitungsanstalt gehört auch die Durchführung der Geschäfte, die den Berei...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII G III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. und 2. (nicht mehr anzu...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII H I Anlage I Kapitel VIII (Law)
(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1020 - 1070) Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages ...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII H II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt ergänzt: 1. Zur Durchführung der Versicherung in dem in Artikel 3 des Einigungsver...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII H III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Rentenreformgesetz 1992...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII K I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Artikel 2 des Fünften Anpassungsgesetz...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII K II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt ergänzt: Bundesversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), zuletzt geändert durch Artikel...
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SGB 4 § 24 Säumniszuschlag (Law)
(1) Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom...
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RAG 21 § 4 (Law)
(1) Die übrigen Renten sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich ergeben würde, wenn der nach § 5 dieses Artikels zu ermittelnde Anpassungsbetrag für Bezugszeiten vom 1. Januar 1979...
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RAG 21 § 10 (Law)
(1) Die Geldleistungen werden in der Weise angepaßt, daß sie nach einem mit 1,069 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz...
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RAG 21 § 14 (Law)
(1) Ergibt eine spätere Überprüfung, daß die Anpassung fehlerhaft ist, ist sie zu berichtigen. Die Leistung ist in ihrer bisherigen Höhe bis zum Ablauf des Monats zu gewähren, in dem die Berichtigung ...
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RAG 21 § 7 (Law)
Leistungen nach den §§ 27 und 28 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar sind so anzupassen, daß sich ein Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung des Saarländischen Gesetzes Nr. 345 in ...
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RAG 21 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...
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RAG 21 § 13 (Law)
(1) Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die nach den §§ 2 und 3 dieses Artikels anzupassen sind, Renten mit Leistungen oder Leistungsanteilen aus der knappschaftlichen...
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RAG 21 § 16 (Law)
(1) Bleibt die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren je um mehr als ein Viertel hinter den Annahmen der mittelfristigen Wirtschaftsprojek...
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RAG 21 § 1 (Law)
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