-
BinSchUO2008Anh X § 1.04 Gültigkeitsdauer des Fährzeugnisses (Law)
Die Gültigkeitsdauer des nach den Bestimmungen dieser Verordnung ausgestellten Fährzeugnisses ist nach Anhang II § 2.06, entsprechend den Bestimmungen für Fahrgastschiffe, festzulegen.
-
BinSchUO2008Anh X § 2.08 Landeklappen (Law)
1. Die Festigkeit von Landeklappen muss ihrem Einsatzzweck entsprechen. 2. Die La...
-
BinSchUO2008Anh X § 5.02 Allgemeines (Law)
1. Für Barkassen sind die Anhänge II und III mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden. ...
-
BinSchUO2008Anh X § 5.03 Schiffskörper und Schwimmfähigkeit im Leckfall (Law)
1. Bei einer Barkasse muss der wasserdichte Innenboden der Plicht oberhalb der Ebene der größten Einsenkung liegen. Es mus...
-
BinSchUO2008Anh X § 5.04 Stabilität und höchstzulässige Zahl der Fahrgäste (Law)
1. Die sich aus der freien Decksfläche ergebende höchstzulässige Zahl der Fahrgäste ist bei Barkassen nach Anhang II § 15.05 Nr. 2 Buchstabe ...
-
BinSchUO2008Anh X § 8.04 Maximale Zuladung (Law)
...ximale Zuladung entsprechend DIN EN ISO 14946, Ausgabe Dezember 2001 (Personen, Gepäck, Tankinhalte, Ausrüstung) darf 1400 kg nicht überschreiten. Gepäck ist im unteren Bereich der Plicht und der Kajü...
-
BinSchUO2008Anh X § 8.09 Elektrische Anlagen (Law)
Die Anlagen müssen Anhang II Kapitel 9 sinngemäß erfüllen und zusätzlich hierzu für ständige Neigungen des Zeesbootes bis zu 20° ausgelegt sein.
-
BinSchUO2008Anh X § 8.14 Brandbekämpfung (Law)
Es muss mindestens ein tragbarer Feuerlöscher entsprechend DIN EN 3: 1996 (Pulver, Brand-klasse ABC, 6 kg) an Bord vorhanden sein. Er ist gut zugänglich und spritzwassergeschützt außerhalb von Kajüte ...
-
BinSchUO2008Anh X § 9.03 Schiffskörper (Law)
Der Schiffskörper muss aus Stahl oder aus einem hinsichtlich der Festigkeit nach Anhang II § 15.02 Nummer 1 und des Brandschutzes nach Anhang II § 15.11 Nummer 1 gleichwertigen Werkstoff bestehen. Der...
-
BinSchUO2008Anh X § 9.14 Sonstige Ausrüstung (Law)
Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 1 und 2 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa sowie Nummer 2 Buchstabe a bis c und e bis i ist anzuwenden. Ein- und Ausstiege müssen ein gefahrloses Begehen an den vorge...
-
BinSchUO2008Anh X § 9.16 Besatzung (Law)
...XI ist nach folgender Maßgabe anzuwenden: 1. Das Taxiboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsf...
-
BinSchUO 2008 Anhang X Nationale Sonderbestimmungen (Law)
...xt siehe: BinSchUO2008Anh X)
-
BinSchUO2008Anh X § 4.01 Übergangsbestimmungen für Fähren, die schon in Betrieb sind (Law)
1. Fähren, die den Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 nicht entsprechen, müssen den in nachstehender Tabelle und den in den Nummern 2 bis 3 auf...
-
EinigVtr Anlage I Kap X C III Anlage I Kapitel X (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 und 2 nicht mehr anzuwenden)
-
EinigVtr Anlage II Kap X D III Anlage II Kapitel X (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Anordnung üb...
-
EinigVtr Anlage II Kap X Anlage II Kapitel X (Law)
...X) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel X der Anlage II - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap X H) - Ausge...
-
BinSchUO2008Anh X § 10.01 Gleichwertigkeit und Abweichungen hinsichtlich Bau und Ausrüstung (Law)
1. Schreiben die Bestimmungen des Teils I bis III vor, dass bestimmte Werkstoffe, Einrichtungen oder Ausrüstungen auf einem Fahrzeug einzubau...
-
HufBeschlV Anlage 5 (zu § 14 Abs. 4) (Law)
...xtes: BGBl. I 2006, 3217 Prüfungszeugnis ...
-
BinSchUO2008Anh X Anlage 2 zur Dienstanweisung Nr. 1 des Anhang X *% Querwiderstandsbeiwert (Law)
...xt in Bearbeitung
-
BinSchUO2008Anh X § 1.03 Fährzeugnis (Law)
1. Die Ergebnisse aus den Stabilitäts- und Festigkeitsberechnungen sind im Fährzeugnis einzutragen und an Bord der Fähre an auffallender Stel...