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SVWO 1997 § 78 Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes (Law)
...bis zur Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes. (5) Im übrigen gilt für die Wahl des Vorsitzenden § 74 entsprechend.
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SVWO 1997 § 86 Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren (Law)
(1) Obsiegt der Beschwerdeführer in einem Beschwerdeverfahren nach den §§ 13 und 24, hat ihm der Versicherungsträger die notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Auf Antrag setzt der Vorsitzende des Bes...
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SVWO 1997 § 87 Kosten der Beschwerdewahlausschüsse (Law)
(1) Die Kosten, die durch die Bestellung des Bundeswahlausschusses und seine Tätigkeit entstehen, tragen die bundesunmittelbaren Versicherungsträger, für die eine Wahl mit Stimmabgabe stattgefunden ha...
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SVWO 1997 Anlage 16 (Law)
(weggefallen)
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BesÜV2Bek 1997-06-18 (XXXX) (Law)
...bis 31. August 1997 sowie in den nachstehenden Anlagen IIA bis IID die sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 dieser Verordnung auf der Grundlage der Anlagen IV, V, VIII und IX des Bundesbesoldungsgesetz...
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MitbestGWO 2 2002 § 98 Einleitung der Wahl (Law)
(1) Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 bezeichnete Frist wird auf 46 Wochen verlängert. (2) In der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung ist gesondert die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzu...
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SG § 95 Übergangsvorschrift aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 6. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2588) (Law)
Die Vorschriften der § 40 Abs. 4, § 46 Abs. 4 finden nur auf Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten Anwendung, die Elternzeit nach Inkrafttreten des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetze...
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BaugeräteFAusbV 1997 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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BaugeräteFAusbV 1997 § 10 Übergangsregelung (Law)
...bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.
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BaugeräteFAusbV 1997 Anlage (zu § 4) (Law)
...bis zu den Grenzen der Führerscheinklasse III unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung führen ...
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BKAG 1997 § 3 Internationale Zusammenarbeit (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt ist Nationales Zentralbüro der Bundesrepublik Deutschland für die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation. (1a) Das Bundeskriminalamt ist die zentrale nati...
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BKAG 1997 § 11 Polizeiliches Informationssystem (Law)
...bis 9 entsprechend. (3) Nur die Behörde, die Daten zu einer Person eingegeben hat, ist befugt, diese zu ändern, zu berichtigen oder zu löschen. Hat ein Teilnehmer des polizeilichen Informati...
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BKAG 1997 § 16 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung (Law)
(1) Werden vom Bundeskriminalamt beauftragte Personen im Rahmen der Befugnisse des Bundeskriminalamtes aus Gründen der Strafverfolgung tätig, dürfen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für deren Leib...
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BKAG 1997 § 20 Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren (Law)
Unter den Voraussetzungen des § 8 kann das Bundeskriminalamt personenbezogene Daten, die es bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung erlangt hat, für Zwecke künftiger Str...
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BKAG 1997 § 20a Allgemeine Befugnisse (Law)
...bis 20 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. (2) Gefahr im Sinne dieses Unterabschnitts ist eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Zusammenhang mit S...
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BKAG 1997 § 20d Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen (Law)
(1) Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Straftat gemäß § 4a Abs. 1 Satz 2 begangen werden soll, kann das Bundeskriminalamt entsprechend § 23 Abs. 3 Satz 1, 2, 4 und 5 des ...
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BKAG 1997 § 20k Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme (Law)
...bis zum Ablauf des auf die Speicherung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren und sodann automatisiert zu löschen, es sei denn, dass sie für den in Satz 2 genannten Zweck noch erforderlich sind. ...
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BKAG 1997 § 20r Durchsuchung von Sachen (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt kann eine Sache durchsuchen, wenn 1. sie von einer Person mitgeführt wird, die nach § 20q durchsucht w...
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BKAG 1997 § 25 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben zum Schutz von Mitgliedern von Verfassungsorganen erforderlich ist. Die Übermitt...
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BKAG 1997 § 35 Ergänzende Regelungen (Law)
...bis 6 einen Schaden, so gelten die §§ 51 bis 56 des Bundespolizeigesetzes entsprechend.