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SGB 7 § 137 Wirkung von Zuständigkeitsänderungen (Law)
...wechsel eingetreten sind; die Unfallversicherungsträger können Abweichendes vereinbaren. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zuständigkeit für ein Unternehmen von der Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund...
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SGB 7 § 140 Haftpflicht- und Auslandsversicherung (Law)
...wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft befindet, die bis zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung gegen Haftpflicht nach den an diesem Tag geltenden Vorschriften betrieben hat, diese Versicherung weiter b...
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SGB 7 § 141 Träger der Versicherungseinrichtungen, Aufsicht (Law)
(1) Träger der Haftpflicht- und Auslandsversicherung ist der Unfallversicherungsträger. Die Aufsicht mit Ausnahme der Fachaufsicht führt die für den Unfallversicherungsträger zuständige Aufsichtsbehör...
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SGB 7 § 142 Gemeinsame Einrichtungen (Law)
...wird mit Beginn eines Kalenderjahres wirksam. Die Beschlüsse der Vertreterversammlungen über die Vereinbarung bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
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SGB 7 § 144 Dienstordnung (Law)
...wertung durch eine Dienstordnung angemessen zu regeln, soweit nicht die Angestellten nach Tarifvertrag oder außertariflich angestellt werden. Dies gilt nicht für Unfallversicherungsträger mit Diensthe...
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SGB 7 § 147 Aufstellung und Änderung der Dienstordnung (Law)
...Wird die Genehmigung versagt und wird in der festgesetzten Frist eine andere Dienstordnung nicht aufgestellt oder wird sie nicht genehmigt, erläßt die Aufsichtsbehörde die Dienstordnung. (4)...
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SGB 7 § 149 (weggefallen) (Law)
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SGB 7 § 150 Beitragspflichtige (Law)
...weit sie Zwischenmeistern und Hausgewerbetreibenden zur Zahlung von Entgelt verpflichtet sind, 2. die Reeder, soweit beim Betrieb von Seesch...
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SGB 7 § 152 Umlage (Law)
...wie des Verwaltungsvermögens nötigen Beträge decken. Darüber hinaus dürfen Beiträge nur zur Zuführung zu den Betriebsmitteln erhoben werden. (2) Abweichend von Absatz 1 werden die Beiträge f...
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SGB 7 § 155 Beiträge nach der Zahl der Versicherten (Law)
...werden. Grundlage für die Ermittlung der Gefährdungsrisiken sind die Leistungsaufwendungen. § 157 Abs. 5 und § 158 Abs. 2 gelten entsprechend.
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SGB 7 § 160 Änderung der Veranlagung (Law)
...worden ist, weil die Unternehmer ihren Mitteilungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind oder ihre Angaben in wesentlicher Hinsicht unrichtig oder unvollständig waren, ...
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SGB 7 § 167 Beitragsberechnung (Law)
...wird durch Division des Umlagesolls durch die Beitragseinheiten (Arbeitsentgelte x Gefahrklassen) berechnet. Beitragseinheiten der Unternehmen nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten werden nicht berücksicht...
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SGB 7 § 172c Altersrückstellungen (Law)
...weckentsprechend verwendet werden. (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Nähere zu...
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SGB 7 § 176 Grundsatz (Law)
...werblichen Berufsgenossenschaften tragen ihre Rentenlasten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften gemeinsam.
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SGB 7 § 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten (Law)
...wichteten Neurenten für Berufskrankheiten. Die in Satz 1 genannten Werte sind neu festzusetzen, wenn die Summe der Rentenwerte von dem 5,5fachen aller Neurenten für Arbeitsunfälle oder dem 3,4fachen a...
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SGB 7 § 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung (Law)
...wölf Kalenderjahre unverändert bestanden hat. Wird die Tarifstelle aufgelöst, findet Satz 1 weiterhin Anwendung, wenn die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 im...
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SGB 7 § 184b (weggefallen) (Law)
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SGB 7 § 187 Berechnungsgrundsätze (Law)
...wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würde. (2) Bei einer Berechnung, die auf volle Werte vorzunehmen ist, wird der Wert um 1 erhöht, wenn sich in den ers...
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SGB 7 § 198 Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer (Law)
...wirtschaftlich bewirtschaftet werden, haben der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft auf Verlangen Auskunft über Größe und Lage der Grundstücke sowie Namen und Anschriften der Unternehmer zu erte...
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SGB 7 § 203 Auskunftspflicht von Ärzten (Law)
...wie auf das Recht, auf Verlangen über die von den Ärzten übermittelten Daten unterrichtet zu werden, rechtzeitig hinzuweisen. § 25 Abs. 2 des Zehnten Buches gilt entsprechend.