-
KSVG § 9 (Law)
(1) Wer bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und nach diesem Gesetz krankenversicherungspflichtig wird, kann den Versicherungsvertrag zum Ende des Monats kündigen, in dem ...
-
KVMeistPrV § 9 Übergangsvorschriften (Law)
Begonnene Prüfungsverfahren können bis zum 30. Juni 2015 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Auf Antrag kann die zuständige Stelle die Wiederholungsprüfung auch nach dieser Verord...
-
InvestAusbV § 9 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.
-
IStGHG § 9 Fahndungsmaßnahmen (Law)
(1) Nach Eingang eines Ersuchens des Gerichtshofes um Festnahme und Überstellung nach Artikel 89 Abs. 1 des Römischen Statuts oder vorläufige Festnahme nach Artikel 92 Abs. 1 des Römischen Statuts wer...
-
JGG § 9 Arten (Law)
Erziehungsmaßregeln sind 1. die Erteilung von Weisungen, 2. die Anor...
-
KHBV § 9 Befreiungsvorschrift (Law)
Ein Krankenhaus mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung kann von den Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit diesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem angemess...
-
KHG § 9 Fördertatbestände (Law)
...Zahl der in den Krankenhausplan aufgenommenen Betten bemessen werden. Sie sind in regelmäßigen Abständen an die Kostenentwicklung anzupassen. (3a) Der vom Land bewilligte Gesamtbetrag der la...
-
MalerLackAusbV § 9 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
-
MarketGestAusbV § 9 Abschlussprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildu...
-
MarketKfmAusbV § 9 Abschlussprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für d...
-
MaskAusbV § 9 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft.
-
MntDAIVAPrV § 9 Leistungstests (Law)
(1) Während der fachtheoretischen Ausbildung sind folgende Leistungstests zu erbringen: 1. im Einführungslehrgang zwei schriftli...
-
ModistAusbV § 9 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
-
MontanMitbestGErgG § 9 (Law)
...Zahl der Delegierten werden Teilzahlen voll gezählt, wenn sie mindestens die Hälfte der vollen Zahl betragen. (2) Entfällt auf einen Betrieb kein Delegierter, gelten die Arbeitneh...
-
LeichtflBAusbV § 9 Abschlußprüfung (Law)
(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung ...
-
LKWÜberlStVAusnV § 9 Überholen (Law)
(1) Abweichend von § 5 Absatz 1 und 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ist das Überholen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge unzulässig. (2) Abweichend von Absatz 1 ist das Übe...
-
LuftFzgG § 9 (Law)
(1) Ein in der Luftfahrzeugrolle eingetragenes Luftfahrzeug kann nicht in anderer Weise mit einem Recht belastet werden, als in diesem Gesetz vorgesehen ist. § 647 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nic...
-
LeasFachwirtPrV § 9 Übergangsvorschriften (Law)
(1) Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. (2) Prüfungsteilnehmer, die die Leasingfachwirtprüfung...
-
RTrAbwG § 9 Wohnsitzvoraussetzungen (Law)
(1) Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn sie am 31. Dezember 1952 oder, falls sie später entstanden sind oder entstehen, im Zeitpunkt ihrer Entstehung zugestanden haben oder ...
-
RVG § 9 Vorschuss (Law)
Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.