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SprengV 1 § 18b (Law)
...1. Bezeichnung (Handelsname) des jeweiligen Stoffes, 2. Firmenname, Anschrift und Telefonnummer des Herstelle...
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SprengV 1 § 27 (Law)
...1) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A dürfen zum Sprengen nicht verwendet werden. (2) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A, die einem Verbraucher zu anderen als Sprengzweck...
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SprengV 1 § 32 (Law)
...mgang - ausgenommen das Verwenden - a) mit Explosivstoffen - ausgenommen pyrotechnische Sätze -, ...
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SprengV 1 § 34 (Law)
...m entsprechenden Grundlehrgang teilgenommen hat. Zu einem Wiederholungslehrgang wird in der Regel nur zugelassen, wer an einem entsprechenden Grund- oder Sonderlehrgang teilgenommen hat. Der Teilnahme...
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SprengV 1 § 38 (Law)
...m Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit im Geltungsbereich des Gesetzes zu Personen verbringen oder von Personen in Empfang nehmen, die nach dem Gesetz oder nach dieser Verordnung zum Verkehr mit expl...
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SprengV 1 § 40a (Law)
...13 Absatz 2 des Gesetzes ist befreit, wer seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz hat und mit dem Verbringen eine Pers...
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SprengV 1 § 44 (Law)
...mpfängers eine von § 42 Absatz 1 Nummer 7 abweichende Regelung getroffen werden. (3) In den Ausnahmen nach Absatz 1 kann allgemein verfügt werden, dass die Forderung nach § 42 Absatz 1 Numme...
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SprengV 1 § 49 (Law)
...1) § 17 Absatz 1 bis 3 ist ab dem 5. April 2013 anzuwenden; § 41 Absatz 5a und § 42 Absatz 1 Nummer 5 sind ab dem 5. April 2015 anzuwenden. (2) Explosivstoffe, die bis zum 4. Ap...
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 1 bis 9 (weggefallen) (Law)
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ÜblG 1 § 2 (Law)
(Durch Zeitablauf überholt)
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ÜblG 1 § 5 (Law)
...1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für die Besatzungskosten und Auftragsausgabe...
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ÜblG 1 § 14 (Law)
...msiedlung gilt die Umsiedlung von Land zu Land, die Umsiedlung zum Zwecke der Familienzusammenführung und die Umsiedlung innerhalb des Landes, sowohl im Wege des Sammeltransportes wie des Einzeltransp...
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ÜblG 1 § 14a (Law)
...1) Der Bund trägt die Kosten der Auswanderung von Kriegsfolgenhilfe-Empfängern. Als Kriegsfolgenhilfe-Empfänger gelten die in § 7 Abs. 2 genannten Personen auch dann, wenn sie nicht von den Fürsorgeve...
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ÜblG 1 § 17 (Law)
...1 Abs. 1 Ziff. 11) sind die auf Grund der folgenden Bestimmungen und der Verordnung über die Erstreckung von Sozialversicherungsrecht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes auf die Länder ...
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ÜblG 1 § 22 (Law)
Die Ansprüche des Bundes auf den Ausgleich von Vorteilen, die den Ländern aus den Aufwendungen des Bundes auf Grund dieses Gesetzes zuwachsen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
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BesVNG 1 § 13 (Law)
...mter zu den Besoldungsgruppen die landesrechtlichen Vorschriften mit der Maßgabe einer Erhöhung der am 31. Dezember 1970 geltenden Grundgehaltsätze um sieben vom Hundert weiter. ...
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BesVNG 1 § 11 (Law)
...mt den gleichen Amtsinhalt wie das höhergestufte Amt hat; Entsprechendes gilt für Ämter, die mit ihrem Amtsinhalt mit den in den Sätzen 1 bis 3 erfaßten Ämtern übereinstimmen, auch wenn die Amtsbezeic...
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BesVNG 1 § 16 (Law)
...mit Wirkung vom Inkrafttreten dieser Vorschrift den Bezügen der vorhandenen Versorgungsempfänger aus dem in der Vorbemerkung Nummer 4 bezeichneten Personenkreis zugrunde gelegt, wie wenn diese Vorschr...
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BKV Anlage 1 (Law)
...mmern 1101 bis 1110, 1201 und 1202, 1303 bis 1309 und 1315: Ausgenommen sind Hauterkrankungen. Diese gelten als Krankhei...
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EinigVtrVbg Art 1 (Law)
...mmend fest: 1. Sie erwarten, daß der gesamtdeutsche Gesetzgeber die Grundsätze, wie sie in dem von der Volkskammer am 24. August 1990 verabsc...