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SGB 5 § 90a Gemeinsames Landesgremium (Law)
(1) Nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen kann für den Bereich des Landes ein gemeinsames Gremium aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenk...
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SGB 5 § 93 Übersicht über ausgeschlossene Arzneimittel (Law)
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss soll in regelmäßigen Zeitabständen die nach § 34 Abs. 1 oder durch Rechtsverordnung auf Grund des § 34 Abs. 2 und 3 ganz oder für bestimmte Indikationsgebiete von de...
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TierNebV Anlage 5 (zu § 26 Abs. 1) (Law)
...5 VO (EG) Nr. 1774/2002 12 Kompostierungsanlage nach Artikel 15 VO (EG) Nr. 1774/2002 ...
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SGB 5 § 94 Wirksamwerden der Richtlinien (Law)
...5 Abs. 1 innerhalb von vier Wochen. Das Bundesministerium für Gesundheit kann im Rahmen der Richtlinienprüfung vom Gemeinsamen Bundesausschuss zusätzliche Informationen und ergänzende Stellungnahmen a...
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SGB 5 § 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (Law)
...5 bis 7, § 75 Abs. 2 und § 81 Abs. 5 gelten entsprechend. (5) Die Zulassung ruht auf Beschluß des Zulassungsausschusses, wenn der Vertragsarzt seine Tätigkeit nicht aufnimmt oder nicht ausüb...
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SGB 5 § 100 Unterversorgung (Law)
(1) Den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen obliegt die Feststellung, daß in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zei...
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SGB 5 § 104 Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen (Law)
(1) Die Zulassungsverordnungen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen, in welchem Umfang und für welche Dauer zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten ärztlichen Versorgung in solchen Gebieten eine...
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SGB 5 § 105 Förderung der vertragsärztlichen Versorgung (Law)
...5) Kommunen können mit Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung in begründeten Ausnahmefällen eigene Einrichtungen zur unmittelbaren medizinischen Versorgung der Versicherten betreiben. Ein begründ...
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SGB 5 § 108 Zugelassene Krankenhäuser (Law)
Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch folgende Krankenhäuser (zugelassene Krankenhäuser) erbringen lassen: 1. ...
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SGB 5 § 117 Hochschulambulanzen (Law)
(1) Ambulanzen, Institute und Abteilungen der Hochschulkliniken (Hochschulambulanzen) sind zur ambulanten ärztlichen Behandlung der Versicherten und der in § 75 Absatz 3 genannten Persone...
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SGB 5 § 119 Sozialpädiatrische Zentren (Law)
(1) Sozialpädiatrische Zentren, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche sozialpädiatrische Behandlung bieten, kön...
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SGB 5 § 123 (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 132 Versorgung mit Haushaltshilfe (Law)
(1) Über Inhalt, Umfang, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen zur Versorgung mit Haushaltshilfe schließen die Krankenkassen Verträge mit geeigneten Personen...
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SGB 5 § 132b Versorgung mit Soziotherapie (Law)
(1) Die Krankenkassen oder die Landesverbände der Krankenkassen können unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 37a Abs. 2 mit geeigneten Personen oder Einrichtungen Verträge über die Versorgung ...
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SGB 5 § 132d Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (Law)
...5 gelten entsprechend.
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SGB 5 § 135 Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (Law)
...5 Empfehlungen abgegeben hat über 1. die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode sowie deren medizinisch...
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SGB 5 § 138 Neue Heilmittel (Law)
Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte dürfen neue Heilmittel nur verordnen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss zuvor ihren therapeutischen Nutzen anerkannt und in den Richtlini...
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SGB 5 § 139c Finanzierung (Law)
...5 und 87a um einen entsprechenden Vomhundertsatz. Die im stationären Bereich erhobenen Zuschläge werden in der Rechnung des Krankenhauses gesondert ausgewiesen; sie gehen nicht in den Gesamtbetrag ode...
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SGB 5 § 165 (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 167 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Law)
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See führt die Krankenversicherung nach den Vorschriften dieses Buches durch.