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EMVBeitrV 2002 § 2 Beitragsbefreiungen (Law)
...1 Genannten berechtigt sind, die Beiträge Dritten aufzuerlegen. (4) Beitragsbefreiung nach Absatz 1 besteht nicht für Sondervermögen und Bundesbetriebe im Sinne des Artikels 110 Abs. 1 des G...
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HZvG 2002 § 5 Beiträge (Law)
...163 Abs. 3 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch von ihnen selbst, 3. bei Arbeitnehmern, die nach dem Altersteilzeitge...
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HZvG 2002 § 6 Beitragszahlung, Meldepflicht und Beitragsmitteilung (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat die Pflichtbeiträge zur Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung unmittelbar an den Versicherungsträger zu zahlen. (2) Der Arbeitgeber hat dem Versiche...
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HZvG 2002 § 7 Prüfung bei den Arbeitgebern (Law)
...1) Der Versicherungsträger der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung prüft bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetz, die in Zusammenhang ...
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HZvG 2002 § 16 Personenkreis (Law)
...1. vor dem 2. Januar 1958 geboren sind und 2. entweder am 31. Dezember 2002 in einem Arbeitsv...
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HZvG 2002 § 24 Anpassung der Zusatzrenten (Law)
...1) Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden Zusatzrenten um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. (2) Das Bundesmin...
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HZvG 2002 § 29 Durchführung der Übertragung von Anwartschaften (Law)
(1) Anwartschaften aus der umlagefinanzierten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung werden mit ihrem Kapitalwert in die kapitalgedeckte Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung übertragen. ...
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HZvG 2002 § 32 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung der Beiträge (Law)
Beiträge im Umlageverfahren werden steuer- und beitragsrechtlich wie Beiträge zur Sozialversicherung behandelt.
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HZvG 2002 § 33 Übergangsregelung (Law)
...1. Dezember 2002 für alle Versicherten im Umlageverfahren fortgeführt. Beiträge werden für die kapitalgedeckte Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung erstmals für den Monat Januar 2003 an die Pensi...
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IndKfmAusbV 2002 § 8 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
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MitbestGWO 2 2002 Eingangsformel (Law)
...1976 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:
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MitbestGWO 2 2002 § 10 Änderungsverlangen (Law)
...1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneter Arbeitnehmer oder leitender Angestellter geändert wird. (2) Dem Änderungsverlangen nach Absatz 1 ist zu entsprechen, wenn ein Mitglied des Betriebswahlvorst...
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MitbestGWO 2 2002 § 13 Bekanntmachung (Law)
...1 Satz 1 bestimmten Zeitpunkt eine Bekanntmachung. Sie muss folgende Angaben enthalten: 1. den für die Bekanntmachung bestimmten Zeitpunkt; ...
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MitbestGWO 2 2002 § 15 Abstimmungsausschreiben (Law)
...1) Liegt ein gültiger Antrag nach § 14 vor, so erlässt der Unternehmenswahlvorstand unverzüglich ein Abstimmungsausschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von zwei Wochen seit dem für die Bekanntmach...
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MitbestGWO 2 2002 § 17 Abstimmungsvorgang (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand hat geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Kennzeichnung der Stimmzettel im Wahlraum zu treffen und für die Bereitstellung einer Wahlurne oder mehrerer Wahlurnen zu ...
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MitbestGWO 2 2002 § 38 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2. (2) Sind die Aufsichtsra...
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MitbestGWO 2 2002 § 85 Wahlniederschrift (Law)
...1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, stellt der Unternehmenswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1. d...
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MitbestGWO 3 2002 Eingangsformel (Law)
...1976 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:
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MitbestGWO 3 2002 § 3 Wahlvorstände (Law)
...1) Die rechtzeitige Einleitung und die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses obliegen dem Hauptwahlvorstand. (2) In den einzelnen Betrieben jedes Unternehmens wird...
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MitbestGWO 3 2002 § 17 Abstimmungsvorgang (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand hat geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Kennzeichnung der Stimmzettel im Wahlraum zu treffen und für die Bereitstellung einer Wahlurne oder mehrerer Wahlurnen zu ...