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SGB 7 § 134 Zuständigkeit bei Berufskrankheiten (Law)
(1) Wurde im Fall einer Berufskrankheit die gefährdende Tätigkeit für mehrere Unternehmen ausgeübt, für die verschiedene Unfallversicherungsträger zuständig sind, richtet sich die Zuständigkeit nach d...
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SGB 7 § 139 Vorläufige Zuständigkeit (Law)
(1) Ist ein Unfallversicherungsträger der Ansicht, daß ein entschädigungspflichtiger Versicherungsfall vorliegt, für den ein anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist, hat er vorläufige Leistung...
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SGB 7 § 145 Regelungen in der Dienstordnung (Law)
Die Dienstordnung hat die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten und die Zuständigkeit für deren Festsetzung zu regeln. Weitergehende Rechtsnachteile, als sie das Disziplinarrecht für Beamte zuläßt, ...
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SGB 7 § 153 Berechnungsgrundlagen (Law)
...tgelte der Versicherten und die Gefahrklassen. (2) Das Arbeitsentgelt der Versicherten wird bis zur Höhe des Höchstjahresarbeitsverdienstes zugrunde gelegt. (3) Die Satzung kann be...
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SGB 7 § 157 Gefahrtarif (Law)
...tgelten berechnet. (4) Der Gefahrtarif hat eine Bestimmung über die Festsetzung der Gefahrklassen oder die Berechnung der Beiträge für fremdartige Nebenunternehmen vorzusehen. Die Berechnung...
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SGB 7 § 158 Genehmigung (Law)
(1) Der Gefahrtarif und jede Änderung bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. (2) Der Unfallversicherungsträger hat spätestens drei Monate vor Ablauf der Geltungsdauer des Gefahrtarif...
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SGB 7 § 162 Zuschläge, Nachlässe, Prämien (Law)
(1) Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen. Versicherungsfälle nach § 8 Abs. 2 Nr...
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SGB 7 § 163 Beitragszuschüsse für Küstenfischer (Law)
...7 versichert sind, haben die Länder mit Küstenbezirken im voraus bemessene Zuschüsse zu den Beiträgen zu leisten; die Höhe der Zuschüsse stellt das Bundesversicherungsamt im Benehmen mit den obersten ...
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SGB 7 § 171 Mittel der Unfallversicherungsträger (Law)
Die Mittel der Unfallversicherungsträger umfassen die Betriebsmittel, die Rücklage und das Verwaltungsvermögen.
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SGB 7 § 172b Verwaltungsvermögen (Law)
...tgehalten werden, 2. betriebliche Einrichtungen, Eigenbetriebe, gemeinnützige Beteiligungen und gemeinnützige Darlehen, ...
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SGB 7 § 173 Zusammenlegung und Teilung der Last (Law)
(1) Die gewerblichen Berufsgenossenschaften können vereinbaren, ihre Entschädigungslast ganz oder zum Teil gemeinsam zu tragen. Dabei wird vereinbart, wie die gemeinsame Last auf die beteiligten Beruf...
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SGB 7 § 175 Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (Law)
Erleiden vorübergehend für ein landwirtschaftliches Unternehmen Tätige einen Versicherungsfall und ist für ihre hauptberufliche Tätigkeit ein anderer Unfallversicherungsträger als die landwirtschaftli...
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SGB 7 § 184 Rücklage (Law)
Abweichend von § 172a Abs. 2 wird die Rücklage mindestens in einfacher Höhe der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres und höchstens bis zur zweifachen Höhe der durchs...
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SGB 7 § 184d (weggefallen) (Law)
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SGB 7 § 189 Beauftragung einer Krankenkasse (Law)
Unfallversicherungsträger können Krankenkassen beauftragen, die ihnen obliegenden Geldleistungen zu erbringen; die Einzelheiten werden durch Vereinbarung geregelt.
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SGB 7 § 191 Unterstützungspflicht der Unternehmer (Law)
Die Unternehmer haben die für ihre Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger bei der Durchführung der Unfallversicherung zu unterstützen; das Nähere regelt die Satzung.
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SGB 7 § 194 Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen (Law)
Die Seeschiffe, die unter der Bundesflagge in Dienst gestellt werden sollen, haben die Eigentümer bereits nach ihrem Erwerb oder bei Beginn ihres Baus der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-...
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SGB 7 § 208 Auskünfte der Deutschen Post AG (Law)
Soweit die Deutsche Post AG Aufgaben der Unfallversicherung wahrnimmt, gilt § 151 des Sechsten Buches entsprechend.
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SGB 7 § 210 Zuständige Verwaltungsbehörde (Law)
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist der Unfallversicherungsträger.
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SGB 7 § 214 Geltung auch für frühere Versicherungsfälle (Law)
...tgesetzt wird. Die Vorschrift des § 93 über den Jahresarbeitsverdienst für die Versicherten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und ihre Hinterbliebenen gilt auch für Versicherungsfälle, d...