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SGB 11 § 140 Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade (Law)
(1) Die Feststellung des Vorliegens von Pflegebedürftigkeit oder einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz nach § 45a in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung erfolgt jeweils auf der Grund...
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SGB 10 § 2 Örtliche Zuständigkeit (Law)
(1) Sind mehrere Behörden örtlich zuständig, entscheidet die Behörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist, es sei denn, die gemeinsame Aufsichtsbehörde bestimmt, dass eine andere örtlich zustä...
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SGB 10 § 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens (Law)
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen. ...
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SGB 10 § 12 Beteiligte (Law)
(1) Beteiligte sind 1. Antragsteller und Antragsgegner, 2. ...
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SGB 10 § 15 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen (Law)
(1) Ist ein Vertreter nicht vorhanden, hat das Gericht auf Ersuchen der Behörde einen geeigneten Vertreter zu bestellen 1. für e...
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SGB 10 § 16 Ausgeschlossene Personen (Law)
(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden, 1. wer selbst Beteiligter ist, ...
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SGB 10 § 19 Amtssprache (Law)
...11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gilt in seiner jeweils geltenden Fassung für das Sozialverwaltungsverfahren entsprechend. (2) Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Antr...
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SGB 10 § 20 Untersuchungsgrundsatz (Law)
(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. (2)...
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SGB 10 § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte (Law)
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ...
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SGB 10 § 27 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Law)
(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertreten...
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SGB 10 § 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Law)
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem...
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SGB 10 § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit...
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SGB 10 § 46 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsa...
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SGB 10 § 49 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren (Law)
§ 45 Abs. 1 bis 4, §§ 47 und 48 gelten nicht, wenn ein begünstigender Verwaltungsakt, der von einem Dritten angefochten worden ist, während des Vorverfahrens oder während des sozial- oder verwaltungsg...
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SGB 10 § 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen (Law)
(1) Soweit ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten. (2) Soweit Leistungen ohne Verwaltu...
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SGB 10 § 56 Schriftform (Law)
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist schriftlich zu schließen, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist.
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SGB 10 § 59 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen (Law)
(1) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, sich seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten an de...
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SGB 10 § 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften (Law)
Soweit sich aus den §§ 53 bis 60 nichts Abweichendes ergibt, gelten die übrigen Vorschriften dieses Gesetzbuches. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend. ...
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SGB 10 § 62 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (Law)
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten, wenn der Sozialrechtsweg gegeben ist, das Sozialgerichtsgesetz, wenn der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, die Verwaltungsgerichtsordnung und ...
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SGB 10 § 67c Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung (Law)
(1) Das Speichern, Verändern oder Nutzen von Sozialdaten durch die in § 35 des Ersten Buches genannten Stellen ist zulässig, wenn es zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle ...