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WDO 2002 § 30 Zuständigkeit des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten (Law)
...§ 29 Abs. 3 von einem Dienstgradgleichen oder einem Dienstgradhöheren begangen ist, 3. die Tat von einer Vertrauensperson begangen worden is...
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WDO 2002 § 42 Anwendung der Wehrbeschwerdeordnung (Law)
...§ 40 Abs. 4 Satz 7 gilt entsprechend. 5. Gegen die Rücknahme einer förmlichen Anerkennung, gegen Maßnahmen nach § 20 und gegen Disziplinarar...
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WDO 2002 § 47 Vollstreckbarkeit der Disziplinarmaßnahmen (Law)
...§ 125) wirksam und vollstreckbar.
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WDO 2002 § 50 Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis (Law)
(1) Der Verweis ist mit dem Verhängen vollstreckt. (2) Der strenge Verweis wird vollstreckt durch Bekanntmachung vor den Soldaten der Einheit oder des Truppenteils vom Dienstgrad des Soldate...
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WDO 2002 § 51 Vollstreckung von Disziplinarbußen (Law)
(1) Die Disziplinarbuße kann von den Dienstbezügen oder dem Wehrsold oder, wenn das Dienstverhältnis endet, von dem Entlassungsgeld oder dem Ruhegehalt abgezogen werden. Die Vollstreckung beginnt mit ...
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WDO 2002 § 71 Zusammensetzung (Law)
...§ 76) nicht den Vorsitz führen. (4) Dem Richter eines Truppendienstgerichts kann ein weiteres Richteramt bei einem anderen Truppendienstgericht übertragen werden.
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WDO 2002 § 74 Ehrenamtliche Richter (Law)
...§ 80), auf die Truppendienstkammern auf. Der Vorsitzende der Truppendienstkammer lost in öffentlicher Sitzung die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern der einzelnen Dienstgradgruppen sowie...
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WDO 2002 § 81 Organisation und Aufgaben (Law)
...§ 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllen. (2) Die Wehrdisziplinaranwälte vertreten die dem Bundesminister der Verteidigung nachgeordneten Einleitungsbehörden im gerichtlichen Disz...
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WDO 2002 § 82 Verfahren gegen frühere Soldaten (Law)
...§ 23 Abs. 2 des Soldatengesetzes als Dienstvergehen gilt.
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WDO 2002 § 83 Aussetzung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens (Law)
(1) Ist gegen den Soldaten wegen des Sachverhalts, der dem gerichtlichen Disziplinarverfahren zu Grunde liegt, im Strafverfahren die öffentliche Klage erhoben worden, so wird das gerichtliche Diszipli...
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WDO 2002 § 91 Ergänzende Vorschriften (Law)
...§ 55a der Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden, soweit nicht die Eigenart des gerichtlichen Disziplinarverfahrens entgegensteht. An die Stelle der in diesen Gesetzen genannten Fristen von einer Woche...
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WDO 2002 § 94 Einleitungsbehörden (Law)
...§ 93 Abs. 3 bleibt unberührt. (2) Der Bundesminister der Verteidigung bestimmt, welche Vorgesetzten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 sich in entsprechender oder vergleichbarer Dienst...
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WDO 2002 § 114 Bestimmungen für das Beschwerdeverfahren (Law)
...§ 112 gilt entsprechend. Die Beschwerde gegen die Einweisung in ein öffentliches psychiatrisches Krankenhaus oder in ein Bundeswehrkrankenhaus hat aufschiebende Wirkung. (3) Hält der Vorsitz...
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WDO 2002 § 117 Unzulässige Berufung (Law)
Der Vorsitzende der Truppendienstkammer verwirft die Berufung durch Beschluss als unzulässig, wenn sie nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form oder Frist eingelegt ist. Die Entscheidung is...
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WDO 2002 § 118 Zustellung der Berufung (Law)
Wird die Berufung nicht als unzulässig verworfen, ist eine Abschrift der Berufungsschrift dem Wehrdisziplinaranwalt oder, wenn dieser die Berufung eingelegt hat, dem Soldaten zuzustellen.
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WDO 2002 § 124 Ausbleiben des Soldaten (Law)
...§ 104 Abs. 1 findet die Berufungshauptverhandlung auch dann ohne den Soldaten statt, wenn er ordnungsgemäß geladen und in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, dass in seiner Abwesenheit verhandel...
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WDO 2002 § 134 Rechtswirkungen, Entschädigung (Law)
...§ 52 des Soldatengesetzes entsprechend. (2) Der Verurteilte und die Personen, denen er kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist, können im Fall des Absatzes 1 neben den hiernach nachträglich z...
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WDO 2002 § 138 Kostenpflicht des Soldaten und des Bundes (Law)
(1) Die Kosten des Verfahrens sind dem Soldaten aufzuerlegen, wenn er verurteilt wird; sie sind jedoch dem Bund teilweise oder ganz aufzuerlegen, soweit es unbillig wäre, den Soldaten damit zu belaste...
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WDO 2002 § 142 Kostenfestsetzung (Law)
...§ 112 gilt entsprechend.
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WDO 2002 § 143 Sonderbestimmung für Soldaten auf Zeit (Law)
...§ 84 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Wird gegen einen Soldaten auf Zeit ein gerichtliches Disziplinarverfahren anhängig, kann er wegen derselben Tat nicht mehr nach § 55 Abs. 5 des Soldatenges...