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BLV 2009 § 25 Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte können in ein höheres Amt als das Eingangsamt eingestellt werden, wenn die beruflichen Erfahrungen, die zusätzlich zu den Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen, die für die...
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BLV 2009 § 27 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte (Law)
...§ 17 Absatz 3 bis 5 des Bundesbeamtengesetzes können geeignete Dienstposten des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes nach entsprechender Ausschreibung mit Beamtinnen und Beamten besetzt werden, d...
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BLV 2009 Anlage 4 (zu § 51 Absatz 1) (Law)
...§ 35 Absatz 2 Satz 2 und 4 und des § 37 bei Abschluss der Berufsausbildung als: Technische Assistentinnen und Assistenten mit staatlicher Anerkennung ...
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BLV 2009 § 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung oder einer Hochschulausbildung (Law)
...§ 17 Absatz 3 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes, b) im gehobenen Dienst die sonstigen Voraussetzungen nach § 17 Abs...