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BBG 2009 § 16 Laufbahn (Law)
(1) Eine Laufbahn umfasst alle Ämter, die verwandte und gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen. (2) Die Befähigung für die Laufbahn, in die eingestellt, gewechselt oder von einem a...
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BBG 2009 § 17 Zulassung zu den Laufbahnen (Law)
...bis 5 zulassen.
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BBG 2009 § 29 Zuweisung (Law)
(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. ...
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BBG 2009 § 30 Beendigungsgründe (Law)
Das Beamtenverhältnis endet durch 1. Entlassung, 2. Verlust der Beam...
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BBG 2009 § 39 Folgen der Entlassung (Law)
Nach der Entlassung besteht kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die oberste Dienstbehörde kann die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit de...
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BBG 2009 § 46 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstberei...
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BBG 2009 § 48 Ärztliche Untersuchung (Law)
...bis 47 kann die zuständige Behörde die ärztliche Untersuchung nur einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt übertragen oder einer Ärztin oder einem Arzt, die oder der als Gutachterin oder Gutachter zugelas...
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BBG 2009 § 53 Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand (Law)
(1) Auf Antrag der Beamtin oder des Beamten kann der Eintritt in den Ruhestand bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden, wenn 1. ...
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BBG 2009 § 57 Erneute Berufung (Law)
Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ih...
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BBG 2009 § 59 Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand (Law)
...bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenommen werden.
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BBG 2009 § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit (Law)
...bis 5 entsprechend.
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BBG 2009 § 65 Befreiung von Amtshandlungen (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte sind von Amtshandlungen zu befreien, die sich gegen sie selbst oder Angehörige richten würden, zu deren Gunsten ihnen wegen familienrechtlicher Beziehungen im Strafverfahren ...
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BBG 2009 § 68 Versagung der Aussagegenehmigung (Law)
(1) Die Genehmigung, als Zeugin oder Zeuge auszusagen, darf nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Auf...
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BBG 2009 § 78a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen (Law)
...bis zur Höhe des zuerkannten Schmerzensgeldanspruchs übernehmen, sofern dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist. Der rechtskräftigen Feststellung steht ein nicht oder nicht mehr wider...
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BBG 2009 § 83 Trennungsgeld (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte, die an einen Ort außerhalb des Dienst- oder Wohnortes abgeordnet, versetzt, zugewiesen oder aufgrund einer anderen personellen Maßnahme an einem Ort außerhalb ihres bisherig...
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BBG 2009 § 88 Mehrarbeit (Law)
Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbe...
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BBG 2009 § 100 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (Law)
(1) Nicht genehmigungspflichtig sind 1. die Verwaltung eigenen oder der Nutznießung der Beamtin oder des Beamten unterliegenden ...
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BBG 2009 § 118 Beteiligung der Spitzenorganisationen (Law)
Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.
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BBG 2009 § 120 Mitglieder (Law)
(1) Der Bundespersonalausschuss besteht aus acht ordentlichen und acht stellvertretenden Mitgliedern. (2) Ständige ordentliche Mitglieder sind die Präsidentin des Bundesrechnungshofes oder d...
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BBG 2009 § 123 Sitzungen und Beschlüsse (Law)
(1) Die Sitzungen des Bundespersonalausschusses sind nicht öffentlich. Der Bundespersonalausschuss kann von den Verwaltungen beauftragten Personen sowie Dritten die Anwesenheit bei der Verhandlung ges...